Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 242
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0254
Groß war das Personenaufgebot, das die Grenzen umritt, um die Steine oder
Bäume zu lochen (lachen, lauchen), d.h. mit einem Grenzzeichen (Wappen der beiden
anstoßenden Waldbesitzer) oder mit einem einfachen Kreuz und mit der Jahreszahl
zu versehen. Derartige alte Grenzsteine finden wir im Höhengebiet noch
da und dort vor. Bei der Bereisung im Jahre 1556 waren seitens der markgräflichen
Herrschaft sieben Personen, seitens der Stadt „sampt dem Burgermeister
, zweyn auß der gemeynde und vier burgersunen" erschienen.

Im Bereich der Innengrenzen, der Grenzen zwischen Wald und Feld,
haben sich — abgesehen von den Rodungen des Mittelalters — in den letzten
200 Jahren nur unwesentliche Veränderungen ergeben.

Privatwaldungen wurden im 19. Jahrhundert in größerem Umfange aufgekauft
. Diese mußten meist wegen Verschuldung der Eigentümer abgegeben
werden. Interessant ist die Tatsache, daß öfters — wie aus den alten Akten
zu ersehen ist — der Alkohol Schuld daran trug.

Wegen der Art der Rechtfertigung sei noch eine Ausstockung besonders
erwähnt. 1837 beantragte die Stadt die Ausstockung eines 40 bis 50 Morgen
(14 bis 18 ha) großen Waldstückes am Häslich (Richtung Merkurbahnhof —
Talstation), in welches bis dahin noch Schweine — wenn auch nicht mehr so
zahlreich als früher — eingetrieben worden waren. Als Begründung wird in
diesem Antrag angeführt: „Der Anblick jenes Waldstückes als Schweineweide
ist ärgerlich. Der Stadtrat finde es skandalös, wenn in den Straßen der Stadt
die Badegäste, besonders die elegantesten Damen, in unmittelbarer Berührung
mit der des Abends eilig heimkehrender Heerde versetzt weerden." —

Nach einem markgräflichen Bericht waren 1798 auf der Gemarkung Baden-
Baden folgende Waldflächen und Besitzverhältnisse vorhanden.

Stand 1798 Stand 1960

Gemeindewald Baden 7315 ha 5772 ha

Herrschaftlicher Wald 1017 ha 743 ha

Privatwald 86 ha 72 ha

Klosterwald 92 ha —

Die erste Vermessung im Jahre 1806 — die Größe der Waldungen war zuvor
nur geschätzt — erbrachte wesentlich geringere Flächen, so für den Gemeindewald
Baden 6046 ha. Spätere Vermessungen korrigierten weiterhin die Flächen.

Das Antlitz des Waldes — und damit der Ausdruck in der Landschaft
— begann sich etwa ab 1800 zu verändern, da von dieser
Zeit an eine zielstrebige Forstwirtschaft die bisherige Waldwirtschaft
ablöste. Nicht mehr die geregelte Nutzung des Waldes, wie sie in
den walderhaltenden Verordnungen der Zeit vor 1800 gehandhabt wurde,
um einer Holznot zu begegnen, sondern die Erzeugung möglichst vielen Holzes
war nun die Hauptaufgabe. Umfassende Aufforstungen von Weideflächen und
umfangreiche Verjüngungsmaßnahmen wurden vorgenommen. Die Verjüngung
blieb nicht mehr dem Wald selbst überlassen. An die Stelle des passiven Ver-

242


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0254