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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 43
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0046
Anhang

Im Anhang sind die Besitzungen der sechzehn Familien zusammengestellt, soweit
sie aus dem vorhandenen Quellenmaterial herausgearbeitet werden konnten.
Für jede der Familien sind die Besitzungen nach Orten alphabetisch zusammengestellt.
Sind an einem Ort mehrere Besitzstücke nachzuweisen, so sind diese chronologisch
in der Reihenfolge der urkundlichen Erwähnungen geordnet.

Zur Bestimmung der in den Quellen genannten Orts- und Flurbezeichnungen
war Kriegers Topographisches Wörterbuch unentbehrlich; soweit im folgenden Teil
der Arbeit Anmerkungen ohne Quellenangabe gegeben sind, ist das Topographische
Wörterbuch zitiert. Zur Bestimmung von Orts- und Flurnamen, die im Topographischen
Wörterbuch oder an anderen Stellen nicht enthalten sind (in den
gedruckten Quellen beispielsweise), wurden schriftliche Mitteilungen von Oberlehrer
Hans Heid in Lautenbach (zitiert: Mttlg. Heid) herangezogen. Diejenigen
Besitzungen, deren geographische Lage oder deren heutiger Ortsname nicht zu
bestimmen waren, sind jeweils am Schluß gesondert aufgeführt.

Die Besitzungen selbst sind so klar als möglich in die Zusammenstellung aufgenommen
: wo in den Quellen Umfang, Wert oder Ertrag der Besitzstücke genau
aufgeführt sind, sind die Angaben übernommen. In den meisten Fällen jedoch
fehlen in den Quellen derartige Angaben; manchmal ist nur aus Zufallsfunden
bekannt (Erwähnung als Grundstücksnachbar beispielsweise), daß eine Familie an
einem bestimmten Ort Besitz hatte. Die jeweiligen Quellen mit Datumsangabe
sind zur leichteren Benutzung der Zusammenstellung bei den betreffenden Besitzstücken
angegeben.

Um neben dem Uberblick über den Umfang der Familienbesitzungen im H.Jahrhundert
zugleich auch einen Uberblick über die Besitzverschiebungen zu
geben, ist bei jedem Besitzstück der Rechtsvorgang, bei dem das Stück erwähnt ist,
aufgeführt. Zur Darstellung dieser Rechtsvorgänge werden die untenstehenden
Abkürzungen benutzt. Wo günstige Quellen es erlauben, sind die Familienbesitzungen
kartographiert und die Besitzveränderungen in die Karten schematisch eingezeichnet
; die Zeichenerklärungen sind aus den einzelnen Karten zu ersehen. Auf
die Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Grundbesitz und reinem Zinsbesitz
wurde bereits aufmerksam gemacht (vgl. hierzu Kap. II, 3; Kap. I, Anm. 51;
Kap. II, Anm. 35). Die Orte, an denen der Grundbesitz nicht einwandfrei nachzuweisen
war, wohl aber Zinsbesitz, sind besonders kenntlich gemacht. Das
gleiche gilt für den Besitz von anderen übertragenen Rechten.

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