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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 73
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0076
Beginn des Lahrer Freiheitsbriefes von 1377. Wappen: (links) Kolb von Staufenberg, (rechts) Blenckelin,
(Mitte) ältestes Lahrer Stadtsiegel. Text: Ich Heinrich von Geroltzeck Herr zu Lahr. Klischee: Stadtarchiv Lahr

Unter den zahlreichen Lehengütern, die der Lahrer Stadtherr zu vergeben hatte,
wird im sogenannten Salbuch auch ein Gut zu Herundsfeld oder Hundsfeld (?)
genannt, das Johannes Blenckelin besaß.

Im Lahrer Bürgerbuch wird die Familie Blenckelin nie erwähnt, wohl aber eine,
die auch etwas mit Hundsfeld zu tun hatte, jenem jetzt abgegangenen Dorf am
östlichen Rheinufer an der südlichen Rheinüberfahrt bei Straßburg. Von dem
Dorf Hundsfeld bis zur Einmündung der Elz in den Rhein hatten die Geroldsecker
als Lehensleute der Straßburger Bischöfe Geleitsrechte und -pflichten. Der
Landgraf im Elsaß, wie der Bischof hieß, war auch Oberlehensherr über eine Reihe
von Dörfern in der Rheinuferlandschaft, die dann im Gegensatz zu dem Bamberger
Lehen Mahlberg mit Kippenheim und Ichenheim, später als reines Eigengut
der Geroldsecker nach Belieben verkauft, vertauscht und verpfändet wurden.
Wittenweier, Nonnenweier, Allmannsweier, Meißenheim sind die bekanntesten
dieser später ritterschaftlichen Orte.

Das genannte Hundsfeld lag gerade noch im Bereich der Geroldsecker.
Nach ihm nannte sich ein Edelknecht Eberhard Sterne, später seine beiden
Söhne Heinrich und Johannes, beide zum niederen Adel gehörend und in Straßburg
1316 wohnhaft. Noch 1365 wird Heinrich erwähnt. Dessen Sohn Seman
(= Germannus) heiratete die Straßburger Patrizierstochter Heilka zu dem Riet.
Am 6. Januar 1372 verkauft in Straßburg Heilka Erbstücke ihrer Mutter Odilia
von Andlau. Und bei diesem Verkauf heißt es von ihrem Mann: „residens in
Oberwilr." Nun kann das Lahrer Bürgerbuch berichten: dieser „von Oberwilr"
wohnt in der Judengasse in Lahr bzw. besitzt dort ein Haus. „D er von Oberwilr
" heißt er nur, was mich vor Jahren bereits auf die richtige Spur brachte,
obgleich ich nicht bei allen Lahrern des Mittelalters, die bloß „der von N. N."
oder „die von N. N." genannt werden, versichert sein kann, daß sie zum niedern

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