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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 132
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Staatsminister Bekk später in seinem umfangreichen Werk über die badischen
Volkserhebungen fest, daß „der Landesausschuß" — Goegg — „von Mannheim
aus mit mehr Autorität im Lande regierte, als das Ministerium von Carlsruhe aus".

So bedurfte es in den Frühlingstagen des Jahres 1849 in Baden nur noch eines
äußeren Anstoßes, um den unter der Oberfläche schwelenden Brand zum offenen
Feuer werden zu lassen. Am 28. März wurde der König von Preußen von der
Frankfurter Nationalversammlung zum erblichen Kaiser der Deutschen ausgerufen
. Wenige Tage später lehnte Friedrich Wilhelm IV. diese kaiserliche Krone
ab. Die badische Antwort war: Revolution für eine freie deutsche Republik.

Organisation, Wille und die revolutionäre Macht des Amand Goegg ward
politische Wirklichkeit"). Gewiß: Die badische Revolution des Amand Goegg
scheiterte. Trotzdem: historisch war sie eine große, kühne Tat. Denn wer die
revolutionäre Planung bei Goegg studiert, wird zu Babeuf und dem Club der
Gleichen von 1789 und 1793, zu den kommunistischen Konstruktionen der
französischen Utopisten zurückkommen — und bei Karl Marx dort landen, wo
dieser kritische sozialistische Historiker die Pariser Kommune von 1871 analysiert:
eine lehrhafte Diagnose, die unmittelbar zu Lenin und seinen revolutionären Planungen
in der Schweizer Emigration und zu den Methoden des siegreichen Bolschewismus
um 1917 führt.

*) Uber weitere Schicksale von Amand Goegg siehe „Die Ortenau" 1963, Seite 249. Ferner: Friedrich
Lautenschlager, Amand Goegg, ein badischer Achtundvierziger / Zur Hundertjahrfeier der deutschen
Revolution von 1848/49. ZGORh. NF. 57. Bd. 1948.

Die Grafschaft Gengenbach

von Karlleopold H i t z f e 1 d

17. Kapitel (Schluß) der „Wirtschaftlichen Grundlagen der Abteiherrschaft
Gengenbach" *)

Nach den Erörterungen in den vorausgehenden Kapiteln ist jetzt der Ort erreicht
, über die Grafschaft Gengenbach Klarheit zu gewinnen.

Treffen die Ergebnisse F. Baumanns zu oder nicht? Das Kloster habe bereits
vor dem Aussterben der Zähringer die gesamte Grafschaft Kinzigdorf-Ottenheim
besessen, das Reich sei hier nur durch die Kastvogtei zu einem abgeleiteten Recht
zurückgelangt. Diese Grafschaft sei mit der Grafschaft Swigenstein des Klosters
Gengenbach identisch1).

•) Die früheren Kapitel siehe „Die Ortenau" 1958, 1959, 1961, 1962, 1963, 1964.

1) E. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds und der angrenzenden Landschaften, 1892, 208 und
220. In diesem Werk sprach Gothein auch vieles über das Kloster Gengenbach. Darunter war sehr viel Irriges.

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