Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 138
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0141
schaftsbezirk herzugeben. Außerdem war die Grafschaft mit der Abtswürde und
der Abtei Gengenbach unmißverständlich verbunden. Daher ist „Grafschaft
Gengenbach" der zutreffende Name.

Suchen wir über den Bereich des dem Abt übertragenen Grafschaftsbezirks
endgültige Klarheit zu schaffen.

Zwischen Swigenstein und Velletürlin soll er gelegen sein. Swigenstein
war der östliche, Velletürlin der westliche Grenzpunkt.
Der Schwigenstein lag zwischen Haslach und Hausach südlich der Kinzig gegenüber
Eschau 17a). Uber die Eindeutigkeit dieses Grenzpunktes waren sich die Forscher
einig. Genauer Grenzpunkt war jedoch die östlich davon liegende,
namenlose Bergnase des Stimmel über dem Adlersbach,
von wo die Grenze hinabging zu einer damals benutzten Furt durch die Kinzig
zur Mündung des Fischerbachs, der dann bis hinter den Martinshof Grenze war,
die von dort über die Kammlinie der Berge des Turninger Waldes bis zum
Brandenkopf lief17b).

Gleichwohl liegt im Wort Schwiegenstein etwas Bemerkenswertes verborgen.
Bis zum Schwiegenstein reichte nämlich von der Gründung an die Gemarkung
Haslach i. K. Dies weist uns darauf hin, daß die Gemarkungsfläche Haslach ursprünglich
Teil der abteilich-gengenbachischen Grundherrschaft war und daß mithin
die Stadt Haslach von der Abtei Gengenbach gegründet
wurde; denn ohne die entscheidende Mitwirkung der Grundherrin, die ja den
Boden und etliche Rechte darüber zur Verfügung stellen mußte, war damals eine
Stadtgründung unmöglich und undenkbar. Für später waren in Haslach nur Restbesitz
und wenige Rechte der Abtei noch übriggeblieben.

Die Meinungen über den zweiten Grenzpunkt, das Velletürlin, waren
demgegenüber unsäglich verwirrend, so daß wir um eine gültige Klärung
nicht herumkommen.

Der schon genannte Baumann wollte in Velletürlin den alten Ort Vallator bei
Schwarzach erkennen und vermutete, daß die alte Kinzigdorfer und die neue
Gengenbacher Grafschaft zusammenfielen18). Diese Vermutung konnte damit
gestützt werden, daß die alte Gerichtsstätte des Gaues Ortenau in Kinzigdorf
vollständig zur abteilich-gengenbachischen Grundherrschaft gehörte.

Dieser Auffassung schloß sich der Herausgeber des Fürstenbergischen Ur-
kundenbuches an. Auch er verlegte das Velletürlin „unzweifelhaft" in die Nähe
von Stollhofen, wo eine abgegangene kleine Siedlung „Felderen" lag, das 994
als „villa Vallator" genannt wird. Vallator wurde als latinisierte Form von
Velletürlin angesehen, was an sich zutrifft19).

17a) Der Schwiegenstein (Gschweigenstein) ist ein schmaler Bergausläufer des Stimmel, der sich unterhalb
der 300-m-Ilöhenlinie bis an die Kinzig vorschob. Bei Anlegung der Eisenbahn und Landstraße (B 33)
mußte die Bergnase, also der eigentliche, ehemalige Schwiegenstein weggesprengt werden.

17b) „Von dem stain, so oberhalb des schwigenstain stehet und die von Haussen und
Hasslach schaidet . . 30. III. 1585, Copialbuch von Hausach.

18) Gothein a. a. O., 220.

1») FU 4 Nr. 485, Anm. 1.

138


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0141