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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 89
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sollen ihren Beruf und ihre Standespflichten einsehen und die Arbeiten kennenlernen
, die dem weiblichen Geschlecht geziemen, und besonders die von einer
rechtschaffenen Hausmutter zu beobachtenden Wirtschaftsregeln praktisch erlernen
, Küchen- und Gartenarbeit, die Zeit nicht mit unnützen Dingen vertun.
Künftige Kammermädchen sollen von den Lehrfrauen ebenfalls den entsprechenden
Unterricht erhalten. Der Unterricht soll unentgeltlich sein, das Kostgeld
mäßig. Die Speisen sollen ,einfach, gesund, genüglich, reinlich, aber nicht köstlich
' sein, das Kostgeld so niedrig als möglich, damit auch bürgerliche Eltern mit
geringem Vermögen ihre Kinder erziehen lassen können. Für besonders begabte
Mädchen und solche, bei denen eine Berufung zum geistlichen Stand zu vermuten
ist, sollen vier Freiplätze geschaffen werden. Die Entscheidung über die Gewährung
solcher Freiplätze soll in zwei Fällen der kaiserlichen Majestät bzw. dem
Erzhaus Österreich zustehen, im dritten Fall dem Bischof von Straßburg, im
vierten dem Bischof von Speyer. In den Genuß der Freiplätze sollen in erster
Linie nur katholische badische bzw. ortenauische oder vorderösterreichische Mädchen
kommen. Die Dauer der Freiplätze beträgt zwei Jahre. Mädchen, die sich
im Hause Exerzitien unterziehen, sollen ebenfalls nur ein geringes Kostgeld entrichten
. Jedes Jahr soll eine Inspektion durch einen bischöflichen Kommissar
stattfinden. Für Nachwuchs an Novizen ist zu sorgen. Die Mitglieder des Hauses
sollen in ihren Andachtsübungen den allmächtigen Gott um den beständigen
Segen für das Durchlauchtigste Haus Österreich und um die Erhaltung der
christlich-katholischen Religion in den Baden-Badenschen Landen inbrünstig anflehen
. Die Verlegung des Instituts in eine andere ortenauische Stadt, Flecken oder
Ortschaft soll möglich sein. Aber die Bischöfe von Straßburg und Speyer sollen
,ungebundene Hände haben', sofern die zur Erziehungsanstalt notwendigen
Gebäude ohne Verringerung des Stiftungskapitals angefaßt werden. Sollte das
Institut in künftigen Zeiten unterdrückt oder aufgehoben werden, so soll das
Stiftungskapital dem Bischof von Straßburg als Ordinario ausgehändigt, aber
auf eine dem angezeigten Stiftungszweck entsprechende Art verwendet werden.
Das Hauptaugenmerk ist darauf zu richten, daß die katholische Religion in den
Baden-Badenschen Landen erhalten werde." Im letzen Paragraphen wird die
kaiserliche Majestät gebeten, diese Verfügungen zu genehmigen.

Am 22. Mai 1783 erklärte Kaiser Joseph IL: „Der Stiftungsbrief ist durchaus
in Unserem Sinne abgefaßt und gereicht so mithin zu Unserem gnädigsten Wohlgefallen
."

Infolge Krankheit war es der Stifterin nicht möglich, dem Einzug der Ordensschwestern
in Ottersweier beizuwohnen. Sie bedauerte dies einem Herrn gegenüber
, dessen Name nicht genannt ist. Vermutlich war es der Landvogt von Axter:
„C'est avec bien du regret que ma mauvaise sante me prive de la consolation de
me trouver ä Otterswair pour la ceremonie de Pinstallation des religieuses."

Die feierliche Eröffnung des Instituts am 21. Oktober 1783

Dem ersten Seelsorger des Klosters, Pater Hilarion Wankelmüller, verdanken
wir eine Schilderung der „feierlichen Einführung der hochwürdigen Closterfrauen

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