Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 91
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0093
frauen, vielmehr dem Bruder der Superiorin, Landvogt von Axter, den man im
Hause vermutete und gegen den wüste Beschimpfungen ausgestoßen wurden.
Schließlich entfernten sich die Aufständischen, ohne größeren Schaden angerichtet
zu haben.

Im Mai 1790 konnte Oberin M. Ignatia von Axter ihr 50jähriges Ordens-
jubläum feiern, an dem auch der Landvogt teilnahm. Die Truppendurchzüge
während der Revolutionskriege verursachten große Verwirrungen. Der größte

Rathaus von Ottersweier, die ehemalige Jesuiten-Residenz. Aufn.: Oskar Mohr, Offenburg

Teil der Bevölkerung ergriff die Flucht. Die meisten Eltern holten ihre Töchter
— das Pensionat zählte damals 30 Schülerinnen — nach Hause. Auch den Lehrfrauen
wurde geraten, das Kloster, in dem die Schwestern aus Alt-Breisach Zuflucht
gefunden hatten, zu verlassen. Aber sie hielten mutig aus. Die Revolutionskriege
verhinderten auch die bauliche Erweiterung des Klosters, die von Kaiser
Joseph II. genehmigt war. Er hatte das Institut in seine Obhut genommen, nachdem
sich die Stifterin nach Straßburg zurückgezogen hatte. Das Baumaterial lag
16 Jahre im Klosterhof. Zur Ausführung des Plans kam es nicht.

Nach dem Tode der Stifterin machte das Institut seine Erbansprüche geltend.
Durch die Entschließung des Reichshofrats vom 25. Mai 1798 wurde es als Universalerbe
anerkannt. Das Institutsvermögen wurde jedoch nicht Eigentum der
Lehrfrauen. Dem Institut fielen nur die Zinsen des „beständigen Stiftungsfonds"
zu, der von der jeweiligen Landesregierung verwaltet wurde. Über Einnahmen
und Ausgaben mußte Rechenschaft gegeben werden. Die „Ottersweierer Viktorien-
Stiftungs-Rechnung" wurde Jahr für Jahr „abgehört", d. h. der Dekan von
Ottersweier mußte in seiner Eigenschaft als Institutskommissar der staatlichen
Behörde die Abrechnung vorlegen.- In den Kriegsjahren gewährte der Staat dem

91


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0093