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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 110
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0112
Unter diesen Umständen war das Kloster außerstande, den Schullastenbeitrag
an die Stadt weiter zu entrichten. Die Stadt gewährte seit 1920 Stundung. Da
nach dem Steuerverteilungsgesetz vom Jahre 1921 der Staat den persönlichen
Aufwand für die Lehrerstellen an den Volksschulen übernommen hatte, glaubte
die Institutsvorsteherin, die Stadt um Befreiung von der Vertragslast bitten zu

Der Schulflügel,
Neubau von 1911.

können. 1927 begannen diese Verhandlungen. Das Kloster wies darauf hin, daß
durch seine Vorschule, in der damals etwa 100 Kinder unterrichtet wurden, die
städtische Volksschule wesentlich entlastet werde. Als die Stadtverwaltung auf
diese Bitte nicht einging, erboten sich die Lehrfrauen, eine größere Zahl von
Schülerinnen in ihrer Vorschule zu unterrichten, und zwar ohne Rücksicht auf
ihre Konfession. Zu diesem Vorschlag wurden sie durch den Umstand veranlaßt,
daß das Institut sich von dem wirtschaftlichen Rückschlag nur langsam erholte.
Die Zahl der Internatsschülerinnen war immer noch sehr gering. Gegen dieses
Angebot des Klosters äußerte das Volksschulrektorat starke Bedenken und meinte,
daß die Aufteilung der Schülerinnen (Klostervolksschule und städtische Schule)
eine Trennung nach sozialen Gesichtspunkten zur Folge haben könne. Auch die
Schulraumnot würde durch die vorgeschlagene Maßnahme nicht behoben werden.

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