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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0029
anzusehen und im Winter völlig unmöglich. Niemand zweifelte daher an der
Notwendigkeit eines Schulbaus, aber die kleine Gemeinde konnte die Kosten nur
schwer aufbringen, und das zögerte den Bau immer wieder hinaus.

Immerhin hatte man sich an den Schulhausbau gewagt, und der Ort nahm alles
in allem eine günstige Entwicklung. 1801 wurden von dem Vogt Reichardt einige
neue Hofreithen ausgemessen, und damit wuchs auch der Bedarf an Ackerland,
öfters schon hatte man dabei auf den sogenannten Schneidwald hingewiesen, der
dicht hinter den Häusern stand und von den Bewohnern eher als lästig denn als
nützlich empfunden wurde. Aber erst 1819 gab die Herrschaft, jetzt die großherzogliche
Verwaltung in Karlsruhe, die Erlaubnis, den Wald auszustocken. Dies
sollte hälftig in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geschehen. Es waren damit
immerhin 140 Sester neues Land gewonnen.

Mehrfach gab es in dieser Zeit Gesuche um Einbürgerung in den Ort. Aber die
Langenwinkler schauten sich die Bewerber genau an. Sie wollten auf keinen Fall
Leute in den Ort aufnehmen, die möglicherweise später der Gemeinde zur Last
fallen würden. So wurde der Aloys Butz trotz mehrfacher Gesuche abgewiesen.
Butz wollte die Maria Beck aus Hugsweier heiraten und sich in Langenwinkel
als Bürger niederlassen. Er war aber ein armer Schlucker, und seine Erwählte war
gleichfalls arm wie eine Kirchenmaus. Sie berichtete in ihrer Eingabe, sie sei eines
Hirten Kind, als armes Mädchen habe man sie schon früh in fremde Dienste
getan, damit sie sich Brot und Kleider verschaffe. Sie sei dann mit dem Bürgersohn
Aloys Butz vertraulich geworden, und sie gedächten sich zu heiraten. Mit
solchen Leuten wollten aber die Langenwinkler nichts zu tun haben. Sie ver-
anlaßten die Behörde, das Gesuch abzulehnen.

Abgelehnt als Bürger wurde zehn Jahre später ein gewisser Spothelfer aus dem
Geroldseckischen, obgleich dieser ein Barvermögen von 324.— Gulden nachweisen
konnte.

In den zwanziger Jahren hatte der Ort auch seinen Skandal. Es ging um die
Person des provisorischen Vogts Grafenmüller. Diesen zeigten drei seiner Mitbürger
wegen Verfehlungen im Amt an. Grafenmüller sollte den „in die Johann
Scheideckersche Gantmasse fallenden Dung" an sich gebracht haben, ferner bei
einer von ihm geleiteten Versteigerung sich Fahrnisgegenstände zugeschoben haben,
ferner einen Dieb freigelassen haben, statt diesen ans Oberamt nach Lahr abzuliefern
. Auf Grund dieser Vorwürfe wurde Grafenmüller vom Kreisdirektorium
als des Vogtsamts unwürdig und für nicht wahlfähig erklärt. Der Fall kam später
an Eichrodt in Lahr zur Bearbeitung. Dieser setzte sich in großzügiger Weise für
Grafenmüller ein, überzeugt, daß die Anzeige aus Neid und Mißgunst geschehen
sei. Die drei Bürger, die die Anzeige eingebracht hatten, standen selber in keinem
guten Ruf, und der beste Teil der Bürgerschaft war für Grafenmüller eingestellt
und stimmte für ihn. Eichrodt beantragte schließlich, „ein hochpreisliches Kreisdirektorium
wolle gnädigst erkennen, daß die Wahl des Rekurrenten Grafenmüller
zum Vogtsdient in Langenwinkel von Seiten der Staatsgewalt zu bestätigen
sey". So ist anzunehmen, daß dieser in den zwanziger Jahren Vogt in Langenwinkel
war.

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