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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0048
Familicnwappen.

Ratsprotokollen steht Gottwalds Unterschrift hinter derjenigen Lihls an zweiter
Stelle. Den Titel „Oberbürgermeister" trug er ohne Zweifel ehrenamtlich. 1826
starb er im Alter von 52 Jahren. Sein Grabmal steht noch auf dem Friedhof der
Reichsstadt hinter der Pfarrkirche Hl. Kreuz.

Karl Burger (1832—1840)

Für die Gestaltung des kommunalen Lebens wurde die Badische Gemeindeordnung
vom Jahre 1831 maßgebend. Sie entsprach liberalen Anschauungen,
brachte die Selbstverwaltung und stellte Stadt- und Landgemeinden grundsätzlich
gleich. Während sich in der reichsstädtischen Zeit der Magistrat selbst ergänzt
hatte, sah sie die Wahl des Gemeinderats durch die gesamte Bürgerschaft vor. In
den Städten trat dann neben den Gemeinderat der Bürgerausschuß, dem die
Wahl des Bürgermeisters übertragen wurde. Hin und wieder wurde dieser auch
von der Bürgerschaft gewählt.

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