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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0050
allgemein anerkannt ist, der, ausgerüstet mit den ausgezeichnetsten Gesetzeskenntnissen
und allem übrigen erforderlichen Wissen, verbunden mit der strebigsten
Rechtlichkeit unter steter Hintansetzung seines eigenen Interesses, das Interesse
unserer Gemeinde mit dem unermüdetsten und erfolgreichsten Eifer förderte und
wahrte, diese durch einen wohlgeordneten und zweckmäßigsten Haushalt dem erfreulichsten
Wohlstande zuführte und sich hierin die sprechendsten und ehrenvollsten
Denkmale stiftete." Am folgenden Tag wollten die Gemeinderäte ihren
Bürgermeister besuchen, um ihn umzustimmen. Auf schriftlichem Wege bat er sie,
davon Abstand zu nehmen. Er schrieb: „Mein Gemüth ist durch die schwere
Prüfung, die ich in neuerer Zeit zu bestehen hatte, noch zu krank! Ich bin zu
wenig gefaßt, um solche Besuche anzunehmen, die mich ja an den Abschied von
meiner Vaterstadt und ihre ehrenwerthen Bewohner erinnern." Der Abschied fiel
ihm schwer. Vor seiner Abreise veröffentlichte er am 24. Dezember an die Bevölkerung
ein herzlich gehaltenes Abschieds wort: „Glauben Sie sicher, meine verehrten
Mitbürger, daß bei dem Wegzug von hier meinem Gemüth noch ein harter
Kampf bevorsteht; denn ich scheide ja von meiner Heimat, von dem Ort, an dem
ich theure Angehörige zurücklassen muß, die die Erde deckt. Ich kenne nur den
Wunsch, daß es Ihnen stets wohl ergehe. Ich scheide ohne Groll, wenn ich auch
manchmal bittere Erfahrung machen und oft bittere Kränkung erdulden mußte."
Seine Anhänglichkeit an die Vaterstadt zeigte sich auch in dem Wunsch, das
Bürgerrecht zu behalten. Worin die früher angedeutete schwere Prüfung bestand,
ist aus den Akten nicht ersichtlich. Auch hatte er darum gebeten, von einer
Abschiedsfeier abzusehen, und zwar „mit Rücksicht auf die in neuerer Zeit in
seiner Familie eingetretenen ungünstigen Ereignisse". Peinliche Vorkommnisse in
der Familie müssen ihn also getrieben haben.

Sein ferneres Leben war reich an Erfolgen. 1843 wurde er zum Amtmann,
1849 zum Regierungsrat befördert. 1852 bis 1855 bekleidete er in Freiburg das
Amt eines Stadtdirektors. In dieser Eigenschaft wurde er aber in den badischen
Kirchenstreit verwickelt und mit anderen hohen Persönlichkeiten exkommuniziert.
1855 verließ er Freiburg und stand in den folgenden Jahren als Geh. Regierungsrat
an der Spitze des Mittelrheinkreises. 1865 wurde er als Ministerialrat auf
Ansuchen wegen Krankheit in den Ruhestand versetzt.

Am 2. Oktober 1880 starb Burger. In seinem Testament hatte er seine Vaterstadt
mit einem Kapital von 8000 Mark bedacht. Von den Zinsen sollten junge
Studierende außer Theologen oder Handwerker unterstützt werden. Auch hatte
er als letzten Willen den Wunsch ausgesprochen, in Offenburg beigesetzt zu
werden. Sein Grabmal, das leider stark verwittert ist, steht noch auf dem alten
Friedhof.

Landolin Löffler (1841 — 1845)

Von kurzer Dauer war die Amtszeit Landolin L ö f f 1 e r s. 1797 war er als
Sohn des Zieglermeisters Landolin Löffler in Friesenheim geboren. Als Verwalter
des St.-Andreas-Hospitals hatte er sich am 4. Oktober 1827 mit der Tochter

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