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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0054
Tatsachen, daß er das ihm angebotene Amt des Oberamtmanns ausschlug und daß
er das Abgeordneten-Mandat in der Frankfurter Nationalversammlung niederlegte
, weil er nur zu gut wußte, daß sich seine Abwesenheit für die Gemeinde
gefährlich auswirken konnte. Und als 1849 nach dem Scheitern der Reichsverfassung
der Maiaufstand ausbrach, versuchte er, mäßigend und beruhigend auf
die Bürger einzuwirken, allerdings mit wenig Erfolg. Seine Amtsführung wurde
vom Gemeinderat und der Bürgerschaft vorbehaltslos gebilligt, denn am 15. Dezember
1848 bewilligte ihm der Gemeinderat eine außerordentliche Zuwendung
„für sein von der allgemeinen Anerkennung bereits gekröntes, kräftiges und entschiedenes
Wirken, wodurch es ihm gelang, so manche Gefahr der jüngsten stürmischen
Zeitereignisse von unserer Stadt mit Wort und Tat abzuwenden".

Nach dem Zusammenbruch des Aufstandes blieb Ree im Gegensatz zu den
Revolutionären, die alle flohen, auf seinem Posten. Man sollte ihn nicht beschuldigen
können, die Gemeinde in der Stunde der Gefahr verlassen zu haben. Außerdem
war er sich keiner Schuld bewußt. Andererseits mußte er fürchten, daß man
ihn mehr oder weniger doch verantwortlich machen werde. Deshalb erklärte er
am 6. Juli 1849, es sei für ihn Ehrenpflicht abzutreten; er sehe, daß seine Person
im Wege sei und zu dem politischen System nicht passe, das die nächste Zukunft
bestimmen werde. Er bat um eine Unterstützung für drei Monate, da er wieder
eine neue Praxis gründen müsse. Während seine Gemeinderäte suspendiert wurden,
ersuchte ihn der provisorische neue Gemeinderat, nicht zurückzutreten. Ree änderte
seine Haltung nicht und beantragte beim Oberamt die Anberaumung einer Neuwahl
, blieb aber im Amt, bis sein Nachfolger Wiedemer, der dienstälteste
Gemeinderat, am 23. Juli als Dienstverweser verpflichtet wurde.

Daß Ree die künftige Entwicklung im Gemeindegeschehen richtig vorausgesehen
hatte, sollte sich bald zeigen. Er wurde gerichtlich verfolgt. Erst zwei Jahre nach
seinem Rücktritt, am 18. Juli 1851, teilte das Oberamt dem Gemeinderat mit,
daß „Altbürgermeister Ree und Consorten des angeschuldigten Verbrechens (Hochverrat
) für klagfrei erklärt und mit den Kosten verschont sind". Aber Ree mußte
noch lange heftige Anfeindungen über sich ergehen lassen. Besonders sein Amtsnachfolger
Wiedemer äußerte sich über ihn in der gehässigsten Weise. Ree hatte
Offenburg verlassen. Am 7. August starb er als Hofgerichtsadvokat in Bruchsal.

August Wiedemer (1851 — 1859)

Uber die Amtszeit Wiedemers, der am 6. November 1851 gewählt wurde und
bis 1859 Bürgermeister war, wurde nach seinem Tode ein sehr ungünstiges Urteil
gefällt: „Unser städtisches Wesen liegt im Argen. Es bedarf der intelligenten
Kräfte, um zu ordnen, zu beleben, zu heben und zu kräftigen, alte Mißstände
auszurotten, Neues, Nützliches und längst für notwendig Erkanntes einzuführen,
überhaupt einen städtischen Haushalt einzurichten, der auf die zu Gebote stehenden
Mittel weise Bedacht nimmt." Diese unerfreulichen Verhältnisse wurden auch
auf das „dienstliche Verhalten des Bürgermeisters" zurückgeführt.

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