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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0089
Pferde vorgespannt; wurden die Fahrzeuge noch schwerer belastet, erhielten sie
zwei oder mehr Vorspannpferde. Bei der enormen Beanspruchung mußten die
Wagen spätestens in neun Jahren abgeschrieben sein. In dieser Zeitspanne erreichten
die Reparaturkosten oft die Hälfte des Neuwertes.

Zum Beruf eines Postmeisters gehörte auch eine gehörige Portion Erfahrung im
Umgang mit Pferden, denn oft standen in den Stallungen der großen Post-
haltereien 30 bis 50 Pferde. Damit nun nicht zu viele untätig auf dem Stroh
standen, mußten die Extraordinari- und Estafettenkurse gut geplant werden.
Mancher Posthalter hielt sich deshalb lieber weniger Pferde und lieh bei einsetzendem
Reiseverkehr einige am Ort aus.

Seitdem in den vergangenen Jahrhunderten das Postwesen einigermaßen geregelt
war, trugen die Postillione Uniformen. Besonders farbenfroh sahen die
Postknechte der Markgräflichen Landpost aus. Sie trugen gelbe und rote Montur
mit dem Wappen auf dem Ärmel, das Posthorn mit rotgelber Schnur und Quasten,
und auf der Brust das Messingschild. Jedem Postillion wurde unentgeltlich eine
Montur verpaßt, bestehend aus Mantel, Koller (Halskragen aus Leder) und Hut,
die zusammen etwa 28 Gulden kosteten. Eine Bewaffnung mit Seitengewehr und
Pistole erfolgte verhältnismäßig spät, etwa um 1837. 1811 erhielten auch die
Briefträger Uniformen. Damit die Burschen noch schmucker aussahen, kamen später
je nach Dienstalter silberne Litzen und Tressen dazu. Einen Dienstveteran von
über 15 Dienstjahren erkannte man gleich an seinen drei Tressen.

Von unseren Postmeistern im 18. Jahrhundert wurde, wie wir jetzt gehört
haben, eine ganze Menge verlangt, im Innen- wie auch im Außendienst. Nicht nur
die einschlägigen Instruktionen, Verordnungen und Verträge mußte er kennen,
von ihm wurde auch verlangt, daß er die Kurskarten und die Posttabellen lesen
und auch verwerten konnte. Und wie kein zweiter sollte er auch Auskunft geben
können über die neuesten Kurier- und Brieftaxen und über den Personentarif. So
berechnete er keinen Fahrpreis für ein Kind unter 10 Jahren oder zwei Kinder
unter sieben Jahren. Zwei Kinder über 7 Jahre hatte der Postmeister als eine
Person zu rechnen. Auch ein Koffer oder zwei Mantelsäcke mit 100 bis 150 Pfund
zählten ebenfalls als eine Person. Zu den Obliegenheiten eines Postmeisters gehörte
aber weiterhin die Beurteilung portofreier Briefschaften. Mit dem Anwachsen des
Postnetzes und neuer Postämter maßten sich nämlich nicht nur der Hofstaat,
sondern auch die Angehörigen von Regierungsbeamten das Recht der völligen
Portofreiheit für ihre privaten Angelegenheiten an. Da es ja noch keine Freimarken
gab, wurde für jede Briefsendung ein Postschein ausgeschrieben. Deshalb
mußte sich der Postverwalter in jedem einzelnen Falle genau überlegen, ob ein
Schein ausgefüllt werden durfte oder nicht, da sogar Witwen von Regierungsbeamten
das „Brieffreitum" für sich in Anspruch nahmen. Der Postkasse entgingen
dadurch erhebliche Summen. Nach einem „Verzeichnuß deren Versandten
und Empfangenen Frey Brieffen bey dem Kayserlichen Reichs-Post-Ambt Rheinhausen
fürs Vierte Quartal 1718" beliefen sich die Freisendungen auf 590 Gulden
28 Kreuzer.

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