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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0149
tembergeld wohl pünktlich bezahle und die Gruben auch ordnungsgemäß „in
Fristen gehalten" werden, d. h. man stets rechtzeitig um die Verlängerung des
Pachtverhältnisses, das wegen Nichtinbetriebnahme der Gruben nach der Bergordnung
erlöschen sollte, fristgerecht nachsuche.

Der Badische Bergwerksverein äußerte sich hierzu, daß er die
genannten Gruben gerne in Angriff genommen hätte, aber es fehle ihm an
„Situations-Markscheidrissen", also an Grubenplänen, die das Bergamt hätte
abgeben müssen. Es war dies ein versteckter Angriff gegen den Bergmeister Schwab,
dem man Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse vorwarf. Dieser rechtfertigte sich
damit, daß es nicht Aufgabe des Bergamtes sei, wenn jemand eine alte Grube in
Mutung nehmen wolle, diese dem Antragsteller zu zeigen oder anzuweisen, sondern
dieser müsse sich selbst um die örtlichkeit kümmern, auch sei es offensichtlich,
daß man sich nicht ernstlich um die gepachteten Gruben kümmere, sonst wäre
schon längst der Markscheider Strauch zu Rate gezogen worden, um die Bergwerke
zu vermessen.

Nun entstand ein Streit wegen der Bezahlung des Quatembergeldes. Die Bergwerksverwaltung
des Vereins befand sich in Hausach. Sie wollte fürderhin nur
noch für die in Betrieb genommenen Gruben den Pachtzins entrichten. Selbst bei
der Grube „St. Anton" im Heubach, so meinte Bergmeister Louis von Haber
in einem Bericht vom 1. Februar 1837, sei es noch nicht klar, ob die seit dem
1. Juli 1836 dort aufgewendeten Betriebskosten in Höhe von 9323 Gulden
35 Kreuzer durch den Verkauf der gewonnenen Erze gedeckt werden können, da
die Ausbeute wegen dem nur nesterweise Vorkommen der edlen Erze sehr
schwankend sei. Auch wäre es zu frühe, „St. Anton" als Freibauzeche zu bezeichnen
und von ihr deshalb 2 Gulden Quatembergeld zu verlangen.

Was die gepachteten sieben Gruben anbetreffe, berichtete Bergrat Professor
W a 1 c h n e r, sind manche nur dem Namen nach bekannt. Über ihre Bauwürdigkeit
könne gar nichts ausgesagt werden. Man beschloß daher, diese Gruben ganz
aufzugeben. Die Direktion des Badischen Bergwerksvereins teilte am 6.Juni 1838
dem F. F. Bergamt in Wolfach mit, sie wünsche für die genannten sieben Gruben
keine Fristverlängerung mehr. Sie verzichtete auf die durch den Mutschein vom
29. Mai 1834 erlangten Rechte und erklärte die Gruben „als ins Freie gefallen".
Die Zahlung des Quatembergeldes wurde sofort eingestellt, das Bergamt konnte
über diese Gruben wieder frei verfügen.

Der Versuch, die vor Heubach und am Kuhberg liegenden alten Gruben wieder
in Betrieb zu bringen, war damit fehlgeschlagen. Diese Gruben haben auch späterhin
keine Bedeutung mehr erlangt.

Die Grube „St. Jakob" Vor Heubach

Von den genannten sieben Gruben war die Grube „St. Jakob Vor Heubach
" vormals von einiger Bedeutung. In einem Grubenfahrtbericht aus dem
Jahre 1775 heißt es, der Stollen befinde sich in einem guten, reinen Schwerspat,
aber seit einigen Wochen sei der Spatgang schmal und das Gestein werde „rauh

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