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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0180
Simon Bruder mißachtete jedoch die reichsstädtischen Vorschriften, was auch für
die schlechten Beziehungen zwischen Offenburg und der Landvogtei spricht. Wie
aus dem Ratsdekret vom 18. April 1758 hervorgeht, hielt er es nicht einmal für
notwendig, bei dem Magistrat das „jus incolatus" (Aufenthaltsgenehmigung) einzuholen
. Er wollte „contra notoria jura et privilegia (= entgegen den bekannten
Rechten und Privilegien) dieser Statt und immediaten Reichsstandts eine Personalfreiheit
und Exemtion von diesseitigem foro (= Gerichtsstand)" beanspruchen.
Der Rat forderte ihn auf, um die Aufenthaltserlaubnis nachzusuchen und die
Vorschriften „gebührlich zu respektieren" oder sich anderswo außerhalb der Stadt
niederzulassen. Bruder kam dieser Aufforderung unverzüglich nach; denn am
28. April wurde ihm durch Ratsbeschluß der Aufenthalt genehmigt.

Daß Simon Bruder aber auch gewalttätig und deshalb gefürchtet war, beweist
das Ratsprotokoll vom 31. Mai 1765: „Simon Bruder, der Appenweierer Vogt,
fügte der Wacht beim Neuen Tor, als sie ihm nicht sofort öffnete, gröbliche
Injurien zu. Er traktierte sie mit ,Spitzbuben' und drohte ihnen, sie tot zu schießen
und prügeln zu lassen. Auch sein Begleiter, der ortenauische Scribent, Christag,
schmähte die Wacht ohnziemlich." Der Vorgang war folgender: Spät abends,
gegen 11 Uhr, begehrte der Vogt mit seinem Begleiter Einlaß. Als die Wächter
zögerten, wurde er ungeduldig. Schließlich fragte der eine, wer vor dem Tor sei.
Da rief Bruder: „Das wird Dich wenig kümmern, Du Hundsfutt, mach auf!"
Darauf schallte ihm die Antwort entgegen: „Nein, der Hundsfutt bleibt draußen."
Nun begann Bruder zu toben: „Du Hund, ich schieße Dir noch eine Kugel für den
Kopf, oder wenn Du auf Appenweier kommst, so lasse ich Dir 50 Prügel herabmessen
." Jetzt erkannte die Zollerin seine Stimme und rief: „Der Herr Kammerrat
und Vogt zu Appenweier ist zugegen." Eilends wurden die Schlüssel geholt.
Und als das Tor geöffnet war, „haben sich der Vogt ohne die mindeste Regung
ganz still hereinbegeben".

Aber wegen seines Amtseifers erfreute sich Simon Bruder der Gunst seines
markgräflichen Herrn. Am 6. April 1761 war er zum Kammerrat ernannt worden
. Die Urkunde lautet: „Ludwig Georg von Gottes Gnaden Markgraf zu
Baaden und Hochberg, Ritter des Goldenen Vließes, Unßeren gnädigsten Gruß
zuvor. Hochgelährte, auch Ehrsamme liebe Getreue! Da Wir uns gnädigst entschlossen
, unsern biesherigen Vögten Simon Bruder zu Appenweyer in gnädigster
Ansehung deren Uns durch viele Jahr zu Unserer gnädigsten Zufriedenheit so treu
als eifrig geleisteter Diensten zu Unserem fürstlichen Cammer Rath mit dem gewöhnlichen
Rang und Beybehaltung der ihme zeithero gnädigst anvertrauten
Vogtey-Bedienstung in Gnaden zu ernennen, So wollten euch es zur allseithigen
Nachricht und hinkünftiger direction hierdurch gnädigst ohnverhalten seyn lassen;
womit Wir mit fürstlichen Huldin und Gnaden euch wohlbeygethan verbleiben.
Rastatt, den 6. Aprilis 1761."

Bruder starb am 11. Februar 1768. Der Todeseintrag im Offenburger Kirchenbuch
lautet: „Vir nobilis ac strenuus Dominus Simon Bruder, Serenissimi Mar-
chionis Baden-Badensis Consiliarius Camerae aulicae et praefectus judicii Appen-

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