Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0207
und von den Rüdern her über untz in den Sneckenbach (Acher), und von dem
Sneckenbach untz in die vorgenant Wolfeiche . . ." (Urk. Abt. 28/40).5)

Weder Käufer noch Verkäufer und ihre Diener sollten in Burg und Stadt L.
und dem Burgfriedensbereiche um keiner Sache willen den andern bedrohen, öffentlich
oder im geheimen, und an seinem Leib und Gut schädigen mit Reden oder
Geheisch. Beschehe es aber doch, daß die Diener, Amtleute oder Knechte untereinander
Mißhelligkeiten gewönnen in dem vorgenannten Kreise ohne der Herren
Willen, dann sollten die beiden Parteien diesen Burgfrieden nicht gebrochen haben,
doch sollten sie die Mißhelligkeit durch unser Zureden wieder abtun.

Es soll kein Teil des andern Diener, Amtleute oder Knechte fangen oder freventlich
töten in derselben Stadt L. bei den ehegenannten unseren Eiden.

Kein Teil soll des andern offene Feinde in die Stadt führen oder einlassen.

Wer den Schwur nicht halten würde, sollte meineidig und ehrlos gelten und an
allen Städten erzählt sein und hat dem andern Teil 500 Mark Silber verbrochen.

Als Ludemann seinem Schwiegervater, Markgraf Bernhard von Baden, die
Schlösser, Land und Leute diesseits des Rheines auf zehn Jahre zukommen ließ,
versprach der Markgraf, daß Straßburg als Pfandinhaber der Burg und halben
Stadt Lichtenau an seiner Gerechtigkeit kein Schade erwachsen sollte und beschwor
den Burgfrieden auf Freitag nach St. Nicolai 1413.

Zur Wahrung seiner Rechte hielt Straßburg einen Vogt oder Amtmann in
Lichtenau. Von Meister und Rats wegen wurde Gosse Sturm als erster Vogt dahin
beordert, der nach Beschluß seines Jahres Rechnung ablegte. Für Baustoffe und
Löhne wurden 504 8 7ß 3 «5 verausgabt. Es war also vieles an den Gebäuden
zu bessern gewesen! „Item mer git dem müller zu liehtenowe al wuche 3 ß, des
habe ich im usgerichtet von dem 12. tage, der do nechst vergangen ist, bitz uf den
andern 12. tag, das dut 8 8 4ß. Item 18 ^ zu winköfe, do ich den müller wider
dingete" (A A 1695).

Aus den Jahresrechnungen des Johannes Blumenstein:

Einnahmen 1401: Von zwei Freveln, Anteil der Stadt 1 8. Für Bannwein 2 8. Item
von eins valles wegen (Todfall) 1 8. Von der Mühle 93 Viertel Roggen, das V. zu
4/5 = 198 8 ß. Item von gefeiles des Burgrechtz (Bürgerrechts) ze liehtenowe, das ist
von jedem huse 1 untz ^ ur>d ein vierteil habern = 3 8 5 ß und 39 vierteil haber,
jedes v. umb 3/3 = 5 8 3 ß (demnach zählte Lichtenau 39 steuerpflichtige Bürger).

Einnahmen 1402: Item 18 5/? von velle wegen. Item 3 8 vür banwine. Item 2 ß vom
gerichte. Item von der Mühle 81 Viertel, jedes zu 6 ß — 24 8 6 ß.

Ausgaben 1401/1402: Item zum ersten hat er geben 1 vierteil kornes dem smide, billen
zu machende und 1 achteil kornes umbe unslit uff die müle 10 ß. Item 8 8 dem müller
sin jorlon. Item 2 8 gen steinbach umbe ein mülstein. Item 1 8 5 ß die müle zu deckende
und 18 $ zu vertrinkende. Item 38 ß umb unslit, umbe billen, umbe yserin tigele und
manigerleye Dinge, die zu der mülen sint, umbe ein nuwe kempratt, umbe ein wendel-
böum und umbe brotschufeln. Item so het er geben in dem 1402. Jor Her Johanse Hunde,
dem Cappelone, 5 vierteil kornes von dem 1401. Jor von der zehen vierteil wegen, die
er uff der mülen het von siner pfründen wegen und wenn er in der bürge zu liehtenowe,

5) Der Burgfriedensbercich umfaßte Lichtenau, Scherzheim, das Fahr zu Graueisbaum und die abts-
stäbischen Dörfer Hunden und Ulm sowie den Klosterhof Syppcncsch. Aus Erkenntlichkeit lieferten dieselben
der Herrschaft Lichtenberg Jahrs eine Fastnachthenne und ein Erntehuhn von jedem Haushalt,
leisteten auch im Heuet zwei Frontage mit Mähen. Siehe „Die Ortenau", 35. Band, S. 79/80.

205


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0207