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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0210
durch vier hanauische Reiter mit verhängten Zäunen und gesenkten Spießen wie
im Treffen berannt, dabei zwei hinter die Gäule gestoßen und ihrer drei in
Gelübde genommen. Straßburg versuchte den Geleitstreit mit Hanau gütlich beizulegen
, verlangte aber nach Laut der Pfandschaft, auch die Amtleute, Portner,
Turmwächter und die ganze Gemeinde Lichtenau den Burgfrieden wieder geloben
und beschwören zu lassen und die ehrbaren Leute auf den Dörfern anzuhalten,
an Stelle der abgegangenen Untertanen andere für die Verpfändung zu benennen
und sich verschreiben zu lassen. Da Straßburg Schloß und Stadt Lichtenau nicht
mehr in Händen hatte, hielt Hanau die Vereidigung für überflüssig; doch Bitsch
verlangte billigerweise den Schwur und legte ihn auch ab. Auf einem Tag zu
Brumath erschien bloß Reinhard; Philipp durchkreuzte die Verhandlungen durch
Abwesenheit und entschuldigte sich mit Kranksein. Obwohl der Burgfrieden nun
von Bitsch und Straßburg beschworen war und Hanau nahegelegt wurde, dies auch
zu tun oder ferner in Stadt, Schloß oder Burgfrieden zu Lichtenau nicht eingelassen
zu werden, wich Philipp dauernd aus. Als Straßburg endlich eine Tagung auf
2. Mai 1525 nach Lichtenau vereinbart hatte, mußten Bitsch und Hanau wegen
des inzwischen ausgebrochenen Bauernaufruhrs abschreiben. Da beide Grafen,
Philipp III. von Hanau auf der Stammburg Lichtenberg und Reinhard von Bitsch
als Lehensmann im Gefolge des bauernfeindlichen Herzogs Anton von Lothringen,
festgehalten waren, erbaten sie, um Übel und Schaden zu verhüten, am 25. April
unter Berufung darauf, daß Straßburg in Schloß und Flecken Lichtenau die
Öffnung habe, den Rat, städtische Reisige zur Verstärkung der Schloßwache dahin
zu senden. Darauf ordnete die Stadt vier Schützen zu Fuß und zwei zu Roß nach
Lichtenau. Auf Ersuchen der Amtleute unterm 1. Mai folgten weitere vier Schützen
sowie Pulver, Blei, Kerzen und zwei starke Laternen samt 10 Viertel Mehl, da die
Mühlen im Lande stille standen. Trotz diesem Entgegenkommen blieb das Mißverhältnis
Graf Philipps zur Stadt Straßburg bestehen und artete mit dem
„Willstätter Zug" 1526 in offene Feindschaft aus (Beinert, S. 147). Den 26. März
1537 trat er dann an den Rat heran mit dem Ersuchen, falls Bitsch seinen Anteil
der Restschuld ablösen sollte, seine 3000 fl. samt 720 fl. zinsfreiem Baugeld, welche
nur 100 fl. Jahreszins ertragen hatten, mit 4 v. H. verzinsen zu dürfen, wogegen
die Stadt an Stelle anderer Unterpfänder ihm die Verschreibung der Öffnung aushändigen
sollte (A A 1701). Aber Lichtenau hatte durch seine Lage an der Straße
nach Frankfurt mehr handelspolitische Bedeutung für Straßburg gewonnen. Als der
kaiserliche Obrist und Generalkommissar von Ossa das Städtlein zur Blockade
Straßburgs am 10. Mai 1631 unerwartet besetzen ließ, widersprachen Meister und
Rat dieser Vergewaltigung einer neutralen Herrschaft unter Betonung ihres starken
Interesses: „Dann es ja ein vornehmer Paß zu dieser Statt und unser Gleytstraß
ist, daran uns merklich gelegen . . ."

Die Bereinigung der auf den Ämtern Lichtenau und Willstätt lastenden herrschaftlichen
Schulden bewirkte endlich die Gräfinwitwe Anna Magdalena, Pfalzgräfin
bei Rhein. Infolge Verarmung des Ländchens als Kriegsfolge begnügte sich
Straßburg im Vergleich 1669 unter Verzicht auf die Zahlung aller rückständigen
Zinsen mit 57 v. H. der geliehenen Kapitalien. Die vereinbarten Termine wurden

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