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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0234
Kurhauses, des Kurgartens und der Trinkhalle: ein Kauf auf weite Sicht. Aber
erst im Spätsommer 1821 entschied Großherzog Ludwig, daß der Neubau eines
Conversationshauses zu errichten sei; das neue Haus solle indessen nicht in der
Stadt gebaut werden, sondern im neuen, noch völlig naturhaften Viertel jenseits
der Oos, in den „englischen Anlagen", wie man einst jenen Raum nannte. Es war
eine Entscheidung von einer damals kaum in vollem Umfang erkennbaren Bedeutung
für die Zukunft Baden-Badens.

Der für die Entwicklung der Kurstadt im 19. Jahrhundert grundlegende Erlaß,
unterm 11. September 1821 den maßgebenden Stellen in Baden-Baden bekanntgegeben
, lautete: „Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst zu
resolvieren (= entschließen) geruht, daß das Conversationshaus (das umgebaute
einstige Jesuitenkolleg ist hier gemeint) dahier verkauft und ein neues, dem
Zweck mehr entsprechendes Gebäude, und zwar in Verbindung mit dem bereits
bestehenden Promenadehaus erbaut werden solle. Dieses Kur- oder Konversationshaus
soll das Lesekabinett, das Hazardspiel, eine Restauration und Table d'hote
und das Theater in sich enthalten und zugleich ein schönes Lokal für Bälle, für
Privatgesellschaften, Cammerspiele darbieten, überhaupt aber einen schönen und
bequemen Vereinigungspunkt bilden, der so sehr vermißt wird, und in welcher
Beziehung Baden vis-ä-vis von anderen Bädern Deutschlands noch allein zurücksteht
."

Das Konversationshaus Weinbrenners von 1824

Weinbrenner fertigte drei Entwürfe an, von denen, nach manchem leidigen Hin
und Her der Instanzen, die uns aber für diese Betrachtung nicht zu interessieren
brauchen, der dritte Plan genehmigt wurde. Weinbrenner hatte den Neubau auf
92 453 Gulden veranschlagt; in dieser Summe war ein Beitrag der Stadt Baden-
Baden von 12 000 Gulden enthalten, „weil vorhabendes Bauwesen zur Verschönerung
und Erhabung Badens ein nötiger Teyl sey". Versuche der Stadt Baden, an
diesem Betrag den Wert des alten Theaters in Abzug zu bringen, lehnte das
Ministerium des Innern mit den Worten ab, „daß man mit großem Mißfallen
von dem Antrag des Stadtrats Baden Kenntnis genommen habe"; das Amt wird
daher angewiesen, dem versammelten Stadtrat zu eröffnen, daß es „bey dessen
Verfügung vom 21. 1. 1822 sein Bewenden behalte". Dem an ihn gestellten Ansinnen
, den Neubau „in Generalentreprise" zu übernehmen, glaubte Weinbrenner
nicht entsprechen zu können, da er sich „als ehrlicher Mann nicht dem Vorwurf
preisgeben könne, von dem Gouvernement einen Gewinn gezogen zu haben". Die
Ausführung fiel daraufhin den Meistern Berckmüller und Holb in Karlsruhe zu;
vertraglich übernahmen diese auch das Gebäude des Jesuitenkollegiums um
30 000 Gulden; später ging der größte Teil dieses Baues um 15 000 Gulden an
Schlossermeister Egner und 1861 um 100 000 Gulden an die Stadt Baden über,
die ihn endgültig zum Rathaus bestimmte.

Die 1825 von den Meistern Berckmüller und Holb überreichte Abrechnung des
Neubaues gab Anlaß zu mancherlei Meinungsverschiedenheiten; sie behaupteten,

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