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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 62
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dem Tode des letzten Lahrer Geroldseckers im Erbgang über die Tochter an die
Grafen von Mörs-Saarwerden kam, widersetzten sich die Brüder Diebold und
Heinrich dieser Entwicklung. Sie wollten das Gebiet wieder für Alt-Geroldseck
zurückgewinnen, und darüber kam es zu einem mit äußerster Hartnäckigkeit geführten
Kleinkrieg (Geroldsecker Krieg 1426—1434), der jahrelang die Gegend
in Atem hielt und große Zerstörungen anrichtete. Schließlich griff Markgraf Jakob
von Baden zugunsten der Lahrer Partei ein, belagerte das Schloß zu Schuttern, wo
die Brüder Diebold und Heinrich sich festgesetzt hatten, und trieb so den Krieg
seinem Ende entgegen.

Beim Friedensschluß wurde an den vorigen Zuständen wenig geändert. Es blieb
bei den zwei getrennten Herrschaften. In Friesenheim und in einigen andern alt-
geroldsecker Ortschaften hatten beide Parteien Herrschaftsrechte. Bald stellte sich
aber heraus, daß dieser Zustand unhaltbar war.

5. Der Ort als Streitobjekt der Herren 1449

Um die im folgenden geschilderten Ereignisse zu verstehen, muß man sich
einige Tatsachen klarmachen, die für den in Frage stehenden Zeitabschnitt kennzeichnend
sind. Macht und Herrschaft der Adelsschicht wurde letzten Endes vom
gemeinen Mann getragen. Was der bäuerliche Mensch aus dem heimischen Boden
herausholte, war die Voraussetzung für das freie und großzügige Leben der
Herren. Der Bauer lieferte den Hafer für das Pferd des Ritters, Wein und Brot
für Tisch und Tafel, Eier, Geflügel, Mehl für die Küche, kurz, alles was zum
Leben und zum Lebensüberfluß notwendig war, und fütterte so die feinen Herren
wie das Bienenvolk seine Drohnen. Man dankte es aber dem Bauern schlecht, man
ließ ihn nicht zum Bewußtsein seiner Bedeutung kommen, man hielt ihn vielmehr
in der Zange der Leibeigenschaft und betrachtete ihn wie einen Besitz. Jeder Leibeigene
stellte als Arbeitskraft einen bestimmten Wert dar, und dies war es im
Grunde, weshalb der Herr ihn schützte und mit allen Mitteln in seiner Gewalt zu
halten suchte. Nicht immer war es klar, wohin einer zu Zinsen und zu zehnten
hatte. Man suchte dann eine richterliche Entscheidung des Falles herbeizuführen.
Nicht selten aber jagte man einfach die Leibeigenen dem andern ab. Es kam aber
auch vor, daß einer sich freiwillig in die Gewalt eines andern begab, weil er
hoffte, es dort etwas leichter zu haben.

Hören wir, was Diebold I. von Geroldseck in einer Klagschrift vom Jahre 1449
vorbringt. Es ist darin von einem gewissen Roggenbach aus Friesenheim die Rede.
Von ihm heißt es: „Der zog von Friesenheim nach Lahr und dann nach vier
Wochen wieder nach Friesenheim in sein Haus, in dem er zuvor gesessen, in der
Meinung, er gehöre jetzt zur Herrschaft Lahr, was aber nicht angeht. Den fing
nun mein Amtmann Johann vor Sonnenaufgang. Nun fordere ich, mir das Seine
folgen zu lassen."

Und weiter klagt Diebold: „Im Dorf zu Friesenheim unterstehen sich die Amtleute
von Lahr, den Ort ganz für sich zu nehmen, was doch nicht in Ordnung ist.
Denn das Friesenheimer Dorfgericht und der Bann unterstehen mir ebensowohl

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