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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 66
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die Pfarrherren für diese Zeit keine Forderung an den Prälaten haben), Weg- und
Stegmachung, Fischen in den Gewässern der Abtei, Besteuerung der Klostergüter
im Bann, Weideangelegenheit. Nicht zu übersehen ist die versöhnliche Sprache,
die bei diesen Verhandlungen geführt wurde. Mehrfach findet sich die Ermahnung
, man solle sich endlich vertragen, sich „nachparlich" verhalten.

Verhandelt wurde dann 1530 noch einmal in Offenburg. Schuttern senkte jetzt
die geforderte Entschädigungssumme von 6000.— auf 2600.— Gulden. Von Sulzburg
aus suchte Markgraf Ernst auf die Verhandlungen einzuwirken mit dem
Ziel, der alten Ordnung wieder zur Durchführung zu verhelfen. In seinem
Schreiben heißt es unter anderm: „Brief, Rodel, Register und Zinsbücher, Urbar
und Zinsgüter soll man wieder aufrichten."

Die dem Kloster zugesprochene Entschädigung ließ sich aber kaum eintreiben.
Es lag dies z. T. an der Haltung Gangolfs II. von Hohengeroldseck — die
Geroldsecker waren 1510 wieder in Besitz ihrer Burg gekommen —, der für seine
Ortschaften Einspruch dagegen erhob und dabei seinen eigenen Nutzen suchte.

Abt Friedrich faßte 40 Jahre später das Ergebnis folgendermaßen zusammen:
„Es ist in diesem Bauernkrieg das Gottshaus ganz und gar geplündert in Früchten,
Wein, Pferden, Rindvieh, Hausrat; alle des Klosters briefliche Gewahrsame, wie
Zins-, Gült- und Saalbücher, auch alle versiegelten Briefe und in summa das ganze
Haus, Kirche und Abtei verderbt, allda nichts blieben, auch dem Kloster nicht
wieder worden."

9. Die Gemarkungsgrenze gegen Schuttern wurde nachgeprüft 1531

Die Grenzbegehung von 1531 steht offensichtlich in Zusammenhang mit den
vorausgegangenen Abmachungen und Verträgen. Sie entspricht der allgemeinen
Absicht, die Verhältnisse zu klären und wieder zur Ruhe zu kommen. Hier ihr
Protokoll:

„Es wurde zuerst angefangen an dem Stein in der Matte vor dem Hugsweirer
Wäldlein, an dem die drei Bänne Schuttern, Friesenheim und Hugsweier sich
treffen. Von diesem Stein geht die Grenze nach dem alten Bach zu den zwei
folgenden, hintereinander stehenden Steinen. Die Grenze folgt dann dem alten
Bach in seinem jetzigen Lauf von Stein zu Stein. Sei es aber, daß der alte Bach
mit der Zeit einen andern Lauf nähme, dann soll die Grenze von einem Stein
zum andern, wie sie jetzt gesetzt sind, verlaufen bis zu dem Stein im Winkel
bei dem Erlengraben. Von diesem läuft sie dann den Erlengraben hinab bis an
die steinerne Brücke, die über den Erlengraben führt. Von der Brücke geht sie
dann nach dem Stein auf der andern Seite, der auf Ruselins Matte steht. Von
diesem Stein läuft sie dann zu dem Stein, der jenseits des Friesenheimer Baches
auf der Allmend steht. Von diesem Stein geht sie dann weiter zu dem andern
Stein, der auch auf der Allmend steht und dann weiter zu dem andern Stein bei
dem Acker am überzwerchen Weg. Von dort verläuft sie dann geradewegs über
den Acker zu dem Stein, der im Eck dort steht und dann durch den Brand b'.s
zu dem Stein im Weiler Feld und von dem Stein im Weiler Feld dem Hag nach

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