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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 86
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0088
Das Beischaffen des Holzes war dagegen herkömmlicherweise Männersache. In
vielen Fällen aber war es ein richtiger Kampf ums Holz. Man mag sich darüber
wundern, wie das kam, in einem waldreichen Gebiet wie dem unsrigen, aber man
muß bedenken, wie sehr einmal der Wald in Anspruch genommen wurde, zu einer
Zeit, die zudem noch keine geordnete Waldwirtschaft kannte. Viel Holz verschlang
einmal der Hausbau, zumal das Balkenwerk der Fachwerkhäuser. Es kam
hinzu der Holzverbrauch für Pfähle, Stangen, Latten, Bretter aller Art. Hauptsächlich
aber war man beim Heizen einzig und allein auf Holz angewiesen. So
kam es zu einem Raubbau an den Wäldern, dem man durch Waldordnungen
Einhalt zu gebieten suchte. So kam es zum Kampf um jeden Baum, jedes Waldstück
, vor allem dort, wo die Rechtsverhältnisse nicht eindeutig geklärt waren,
was bei der Unübersichtlichkeit der Wälder nicht selten der Fall war. In Schuttern
führte beispielsweise die Gemeinde in den 40er Jahren dieses Jahrhunderts einen
zähen Kampf mit ihrem Ortsherrn, dem Abt des dortigen Klosters. In Friesenheim
gab der sog. Hochwald immer wieder Anlaß zu Streit und Hader.

Ein solcher Fall muß auch dem Aktenstück zugrunde liegen, das mit dem Stichwort
„Weiberauflauf" bezeichnet ist. Der Vorgang läßt sich nur annähernd rekonstruieren
, da das betr. Aktenstück den Vorfall nicht selbst bringt, sondern nur
einen Teil des gerichtlichen Nachspiels gibt.

Folgendes muß sich damals ereignet haben: Das Kloster Schuttern hatte in
seinem Hochwald Holz machen lassen und war nun dabei, es abzufahren. Die
Gemeinden Oberweier, Heiligenzell und vor allem Friesenheim waren nicht damit
einverstanden, bestritten dem Kloster das Recht des Holzhiebs in dem betr.
Waldbezirk und drohten, die Abfuhr des Holzes zu verhindern. Die Gemeinden
planten ein gemeinsames Vorgehen, wobei die Männer aber im Hintergrund
bleiben wollten. Als sich dann die Holzfuhrwerke aus dem Wald bewegten und in
Ortsnähe kamen, wurden sie von den Frauen der genannten Gemeinden — sicherlich
nicht ohne Vorwissen der Männer — angefallen. Die erregten Weiber warfen
das Holz von den Wagen und schleppten es auch teilweise fort.

So der Vorfall. Es folgten Anklage und Untersuchung. Einige Frauen, die sich
bei dem Überfall besonders hervorgetan hatten, wurden festgesetzt. Die ganze
Geschichte aber war eine peinliche Angelegenheit und dem untersuchenden Amtmann
war offenbar nicht recht wohl dabei. Man merkt es an dem Tenor des
Schreibens. Da steht die vorsichtige Anfrage bei Ihrer Durchlaucht, dem Landesherrn
, ob alle Weiber oder nur einzelne zu vernehmen seien, und der Schreiber
fügt hinzu: „es ist meines ohnmaßgeblichen Erachtens nach nicht geraten, da ohnehin
bekannt ist, daß diese Weiber zusammenhalten". Das Holz sei schließlich
z. T. noch da, auch hätten es die Weiber nur „juris sui defendendi gratia" (nur
zur Verteidigung eines angenommenen Rechts) getan.

Die Sache lief dann auf Geldstrafen und eine strenge Verwarnung hinaus. Den
Männern aber wurde befohlen, besser auf ihre Weiber aufzupassen, eine offenbar
nicht ganz leichte Aufgabe.

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