http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0108
Ältere Form des Infanterie-
Helms.
Aujn.: K. Salcwski
Klischee:
Stadtarchiv Ofjtnburg
Das Oberamt bestätigte die Satzungen, legte sie der Regierung des Mittelrheinkreises
vor und führte in seinem Bericht aus, daß der Wirkungskreis der Miliz
sich nicht darauf beschränke, den Glanz der Feste und Feiern zu erhöhen, sondern
sie sei das einzige Mittel, bei außerordentlichen Vorfällen mit Erfolg einzuschreiten
und Aufläufe im Keim zu ersticken. Und es betonte, daß 'den staatlichen Behörden
das Aufsichtsrecht gesichert werde, ohne daß das Bürgermeisteramt als untere
Polizeibehörde in seiner Sphäre eingeschränkt werde oder sich eine zu große Verfügungsgewalt
anmaße.
Die Regierung des Mittelrheinkreises leitete die Statuten zur Prüfung an das
Kommando des großherzoglichen Armeecorps weiter. Letzteres verlangte noch die
Aufnahme von zwei Paragraphen der Normalstatuten, die besagten, daß eine
Versammlung des Milizcorps nur mit Erlaubnis des etwa anwesenden Militär-
106
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0108