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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 132
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0134
Im Gegensatz dazu erhielten die zähringischen Markt- und Stadtgründungen
alle eine meist große bäuerliche Vorfeldgemarkung. Auffallend nicht zähringisch
ist es auch, daß das wichtige Fernstraßenkreuz unmittelbar vor der neugegründeten
Stadt lag und nicht inmitten der Stadt.

Jeder Markt hat einen Marktherrn. Nach allem, was bisher zusammengetragen
wurde, kann es nicht mehr zweifelhaft sein, daß dies nur der Bischof von Straßburg
gewesen sein konnte.

Markt und Stadtareal lagen auf dem Boden der beiden Curien. Der Bischof war
als Ordinarius für den Abt von Gengenbach auch dessen nächster Oberherr und
Vorgesetzter über die wirtschaftlichen Grundlagen der Abtei und mußte ihn gegen
stattliche Abgaben43) damit belehnen. Infolgedessen war jener ziemlich abhängig
vom Bischof. Es war daher nicht schwer, mit dem Abt eine Vereinbarung über die
Hergabe von Boden für die Verbreiterung der Marktstraße und für die Hausstätten
sowie von grundherrlichen Rechten zu erreichen. Der Ausgleich wurde hergestellt
durch die später stets nachweisbaren Rechte der Abtei in der Stadt Offenburg
wie das Weinbannrecht, die Zoll- und Umgeldfreiheit, das Wasserrecht auf
der Kinzig bis Willstätt usw.44).

Der neue Ort brauchte eine feste Regelung für das Zusammenleben, für die
Verwaltung des Marktes, für das Gericht usw. Die Vorschriften dafür richtete der
Bischof an den straßburgischen Einrichtungen aus. So entwickelte sich aus dem
Marktherrn der Stadtherr, ohne daß wir über diesen Werdegang genauer unterrichtet
wären.

Die Stadtregierung wurde durch die Zwölfer ausgeübt, wozu als Dreizehnter
der Schultheiß trat, was dem sogenannten Dreizehnerkollegium in Straßburg nachgebildet
erscheint, keinesfalls aber dem Freiburger Recht. Dieses müßten wir jedoch
bei einer Zähringer-Gründung erwarten.

Über die Gründung Offenburgs und den Gründer im allgemeinen liegen demnach
hinreichend sichere Angaben vor. Allein wir kommen nicht drum herum, dem Zeitpunkt
der Gründung etwas genauer nachzuspüren. Da hat man als zeitlich
früheste Erwähnung und damit als erstes festes Datum von Offenburg einen
Schriftsatz gefunden, der im Württembergischen Urkundenbuch mit dem Vermerk
„um 1101" versehen ist45). Darin steht, daß Güter im Kinzigtal an das Kloster
Alpirsbach geschenkt wurden. Dieses Rechtsgeschäft wurde „in loco Offinburc" abgewickelt
vor mehreren adeligen Zeugen.

Da diese Notiz leider kein Datum enthält, wurde sie von Hans Harter eingehend
untersucht mit allen neuzeitlichen historischen Methoden. Nach ihm war dieser
Vorgang in Offenburg gegen Ende der 1130er Jahre4").

Davon müssen wir ausgehen, denn damals war demnach unser Offenburg schon

•») 440 Pfund Pfennige, U. vom 7. 6. 1424, 23. 6. 1424, GK 30/63 Gengenbach Stift. Die Ortenau 1958, S. 62.

44) Die Ortenau 1965, S. 147 f.

45) Württ. Urkundenbuch I, 329.

46) Nach gütiger Mitteilung von H. Harter. Unsere Leser werden in Die Ortenau 1969 die interessante
und ergebnisreiche Studie vorfinden.

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