Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 147
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0149
Nordamerika eingeschifft. Die Überfahrtkosten betragen zusammen 115 fl. 19 Kr., wovon
die Gemeinde Nordrach 60 fl. beisteuerte24).

25. Im Dez. 1857: Oehler, Albertina, ledig und noch minderjährig, wandert nach Nordamerika
aus, wohin ihr Vater Valentin Fäger schon im Jahre 1854 ausgewandert ist.
Die Mutter Maria Anna Vollmer und Pfleger Mathias Gießler sind damit einverstanden
. Ihre Schwester Maria Oehler wandert ebenfalls mit ihr aus, die ihr auch
das fehlende Reisegeld vorschießt25).

26. Im Dez. 1857: Oehler, Maria, Schwester der vorgenannten Albertina Oehler, wandert
ebenfalls nach Nordamerika aus. Die Genehmigung hierzu ist aus den Akten nicht
ersichtlich28).

27. Im Juni 1858: Gießler, Leopold, von Nordrach, ledig, 24 Jahre alt, Zuchthaussträfling
in Bruchsal, wurde vom Großh. Justizministerium mit Erlaß vom 19. 5. 1858 die
Reststrafe erlassen und dafür auf Staats- und Gemeindekosten nach Nordamerika
befördert, wovon die Gemeinde Nordrach 60 fl. trägt. Die Gemeinde Nordrach hat
den Schiffahrtsvertrag bei dem Auswanderungsagenten Wolf in Gengenbach zu beantragen
und die Gesamtkosten vorerst zu bezahlen. Gießler ist am 11. 7. 1858 mit
dem Dreimaster-Segelschiff „Alfred Starer" von Le Havre nach New York abgereist,
wo er nach fünfwöchiger Seereise am 16. August 1858 ankam27).

Kostenverzeichnis:

Anschaffung von Kleidungsstücken in Bruchsal..... = 19 fl. 54 Kr.

Transportkosten Bruchsal — Kehl........ = 7 fl. 33 Kr.

zus. = 27 fl. 33 Kr.

Davon wurden aus dem Guthaben des Gießler gedeckt . . . = 14 fl. 2 Kr.

13 fl. 32 Kr.

Hierzu Überfahrtkosten nach § 6a) des Schiffahrtsvertrags . . = 48 fl. — Kr.

b) die für die Seereise erforderlichen Lebensmittel mit ... 21 fl. — Kr.
Verköstigung und Beherbergung von Kehl über Straßburg bis zur

Abfahrt in Le Havre........... = 9 fl. 30 Kr.

Für das Bett und Emballage und Kochgeschirr..... = 7 fl. — Kr.

zus. = 99 fl. 1 Kr.
Hierzu Kopfgeld (Taschengeld), das die Agentur vor Abfahrt des

Schiffes Gießler aushändigte.......... = 25 fl. — Kr.

Diät des Bürgermeisters für Abschluß des Vertrags . . . . = 1 fl. 30 Kr.

zus. = 125 fl. 31 Kr.

Hiervon trifft die Gemeinde Nordrach....... = 60 fl. — Kr.

den Rest von 65 fl. 31 Kr.

hat die Staatskasse zu zahlen.

Da die Staatskasse das Kopfgeld nicht bezahlen wollte, entstand ein längerer
Rechtsstreit, der erst im Februar 1859 zugunsten der Gemeinde Nordrach entschieden
wurde. Diesem Umstand ist es zu verdanken, daß ein Doppel des Schiffahrtvertrags
zu den Akten genommen wurde, der anschließend wiedergegeben wird. Daraus ist zu
ersehen, daß die Auswanderer während der Überfahrt sich selbst verpflegen und
kochen mußten.

Der Vertrag lautet: Die Hoffnung.

24) Ebenda, Bl. 16—17. 26) Ebenda, Bl. 19.

25) Ebenda, Bl. 19—22. 27) Ebenda, Bl. 29—21.

10*

147


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0149