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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 193
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wurde davon „ein maß stichwein" genommen, eine Naturalabgabe, welche der
Herrschaft zufiel.

Der Warenverkehr erfolgte ehedem nicht nur mit Wagen und Karren, sondern
auch mit Packpferden, Saumrossen. Das Lagerbuch bestimmte: „Item ain jedes
roß, so vber ruckh tregt, gitt Zol 1 Pfg." Von drei Packpferden hatte der „Sämer"
(Saumtiertreiber) einen Fünfer, von vier Rossen 1 Kreuzer, von fünf Rossen
4 Pfg. und von sechs Rossen 5 Pfg. als Zoll zu entrichten.

Auch der Durchtransport von Vieh, sogenanntem „Haupt Vieh", wie Pferde,
Ochsen, Kühe, Schafe, Schweine, war zollpflichtig und wurde von jedem Stück
1 hl Straßburger als Zoll erhoben.

Eine Eigentümlichkeit hinsichtlich der Geldwährung fällt in dem Lagerbuch von 1517
auf. Was an Steuern, Gülten, Gefällen zu bezahlen war, mußte in Württemberger
(Tüwinger) Währung entrichtet werden, Zölle, Weggelder aber wurden in Straßburger
Währung erhoben, ein Beleg dafür, daß sich trotz der Zugehörigkeit zu Württemberg im
oberen Kinzigtal Handel und Wandel nach der Wirtschaftsmetropole Straßburg ausrichteten
.

Im Jahre 1522 war Hans Hetzel Hauptzoller zu Schiltach. Er sowie der
Schultheiß, die Bürgermeister und das Gericht hatten bei ihren Eidespflichten versichert
, daß von alters her der Wasser- und Landzoll nach den angegebenen Richtsätzen
erhoben wurde und es auch fortan so bleiben solle.

Das Lagerbuch von 1591

Die Lagerbücher von 1491 und 1517 befaßten sich mit allen Gemeinden des
Amtes Hornberg. Die Verfasser mußten daher den Text recht kurz fassen, damit
das Werk nicht zu umfangreich wurde. Nach dem Stadtbrand von 26. August
1590 und dem Wiederaufbau war es notwendig geworden, für Schiltach ein
eigenes Lagerbuch aufzustellen. Hierbei konnte man jedem Einzelposten mehr
Raum geben als bisher üblich.

Den Auftrag zur Abfassung dieses Lagerbuches hatte Michel Groß, genannt
Stutz, erhalten. Er war schon 1565 als Untervogt beim Amt Hornberg tätig. Die
Arbeiten für das Lagerbuch begannen im Frühjahr 1591. Als umsichtiger und mit
Verwaltungssachen vertrauter Beamter hat Groß in eineinhalbjähriger Arbeit auf
122 Seiten ein Werk geschaffen, das für die Verwaltung und das Wirtschaftsleben
der Stadt Schiltach auf Jahrzehnte hinaus richtungweisend wurde.

Am 10. Januar 1593 konnte Michel Groß alle Zinsbürger der Stadt und die
Maier im Lehengericht in die Gaststube des Georg Legeier einbestellen, um ihnen
die „Schilttach Statt vnnd Lehengericht Publication" zu verlesen. Hierbei waren
als Zeugen anwesend: Alexander Widmann, Untervogt zu Hornberg; Johann
Vogler, Schultheiß von Schiltach; Bernhard Röck und Theuß Weinmann, die
beiden Bürgermeister der Stadt; Thebus Weinmann und Georg Legeier als Vertreter
des Gemeindegerichts, Hans Weinmann und Jakob Wolleber, Bäcker, als
Vertreter der Gemeinde Schiltach; Hans Bühler in der Schiltach (Hinterlehengericht
), Jakob Bühler zu Bornen; Jakob Vollmer im Sulzbach als Vertreter des

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