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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 196
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Steins sitzendt" hatten jährlich einen halben Wagen Brennholz aus ihren Waldungen auf
das Schloß zu liefern. Da aber damals kein ßurgvogt mehr auf dem Schloß wohnte und
man somit dort für das Fronholz keine Verwendung hatte, wurde von jedem Bauern
1 ß Pfg. Rappen erhoben.

„Alle Mayer im Schilttacher Lehengericht seindt schuldig, der Herrschaft Württemberg
aigen Wißen zue Heu vnnd Embdt, daß graß inn Frohn abzuemehen." Dafür erhielten
die Mähder ein Fronbrot. Schon bevor Schiltach württembergisch geworden war (1381),
mußten die Maier auf das Schloß das Heu und Stroh liefern zur Haltung der dortigen
Pferde. Von dieser Dienstbarkeit kauften sie sich los, indem sie den „Schweighof" erwarben
und der Herrschaft schenkten, gleichzeitig aber auch die Verpflichtung übernahmen,
die Heu- und öhmdarbeiten auf diesem Hof für das Schloß zu besorgen.

Die Fronen blieben bestehen bis zur Ablösung der alten Feudalrechte, die bei uns im
Jahre 1815 begann. Aber auch nachher hört man noch von Fronen. So wurden zu dem
Bau der evangelischen Pfarrkirche in Schiltach (1839 bis 1843) viele Beifuhren für das
Baumaterial von den Lehengerichter Bauern im Fronwege geleistet.

Rechte an der Kirche

Von alters her hatte die Herrschaft an der Pfarrkirche bedeutende Rechte. Das
Lagerbuch streift diese nur kurz. Es wird gesagt: Der ganze Kirchensatz, die
Kastenvogtei, das Patronatsrecht und die Jurisdiktion über die Kirche zu Schiltach
mit allen Rechten und Gerechtigkeiten steht einzig und allein der Herrschaft
Württemberg zu.

Der Große und Kleine Zehnte war an den Pfarrherrn zu entrichten und bildete
dessen Einkommen. Die Ablösung der Zehntrechte erfolgte um die Mitte des
letzten Jahrhunderts, eine schwierige Verwaltungsaufgabe, über die in einem besonderen
Beitrag berichtet wird.

Die herrschaftlichen Güter

Zum Schloß Schiltach gehörten große Teile des Schloßberges. Zwischen den
Bürgern der Stadt und den Burgvögten war es wiederholt zu Streitigkeiten
gekommen um Rechte an den Feldern am Schloßberg. Der Obervogt in Hornberg
Hans Oswald von Neuneck brachte im Jahre 1528 einen Vergleich zustande, der
diese Mißhelligkeiten ausräumte. Er ließ die Untermarkung des Schlosses mit vier
Grenzsteinen versehen.

Stein Nr. 1 kam auf den Schwaigbühl, von ihm führte die Grenze über die Schiltach
hinüber zum Schloßberg, wo auf dessen Südwesthang Stein Nr. 2 stand; dann verlief die
Grenze oberhalb der Stadt und der „Rottweyler Straßen" am Nordhang des Schloßberges
zu Stein Nr. 3 und weiter zu Stein Nr. 4 oberhalb „der Allten Rottweyler Straßen,
biß inn die Newen Rottweyler Straßen, inn deren furtt vff vnd ab dem Füllpronnen"
und hinab in die Schiltach und an der kleinen Schwaigwiese und der „Pfeufferin Wießen"
entlang und hinüber zum Stein Nr. 1 auf dem Schwaigbühl. Es war dies ein kleiner
Bezirk, der als herrschaftliches Eigentum das Schloß umgab, und es hat den Anschein, daß
der Grenzabstand desselben, ähnlich wie bei der benachbarten Schenkenburg, auf zwei Armbrustschußweiten
bemessen war.

Hinter dem Schloß lagen „vunderhalb des Füllpronnens vnd dem Fuehrweeg zum
Schloß Schilltach" drei Tagwerke Ackerland, die ebenfalls zum Schloß gehörten. Der
größte Besitz unterhalb des Schlosses, im Schiltachtal, war der Schwaighof. Zu ihm gehörte

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