Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 235
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0237
Verdingung eines Jungen zum Zimmerhandwerk

„Es hat Philipps Schneider, der Zimmermann und Burger zu Bischofsheim, angezeigt,
daß er seiner Frauen Bruder Martin, weiland Martin Jäckels, gewesenen Bürgers zu Diers-
heim, hinterl. Sohn angenommen uf zwey Jahr lang, denselben das Zimmerhandwerk, zu
lernen, wie Handwerksbrauch und Gewohnheit ist. Der Lehrjung soll in gedachten zweyen
Jahren sich fromb, getreu und fleißig halten, wie einem redlichen und fleißigen Lehrjungen
gebührt. Dargegen soll der Meister den Knaben die zwey Jahr über mit noth-
wendiger Kleidung und Werkzeug versehen. Und wenn die Lehrjahr zu Endt geloffen,
soll der Meister dem Jungen ein neu Kleidt machen lassen, auch fünf Stuck oder ganz
Geschirr Werkzeug verschaffen, darmit er zur Wanderschaft versehen sey. Es soll auch
der Meister dem Lehrjungen in Zeit der Lehrjahr an Geld sechs Gulden zu geben schuldig
sein samt einem neuen Huet.

Beschehen undt solchergestalt angeben in Beysein Philipps Hennenbergers und Diebolt
Wilhelms, zweyer Gerichtsschöffen, auch Diebolt Schneiders, Zimmermanns von Dett-
weiler, den 24. Oktobris Anno 1647" (Prot. 7507).

Lossprechung eines Lehrjungen wegen erlernten Zimmerhandwerks

„Erschienen heut dato Meister David Henßel, Burger und Zimmermann zue Helm-
lingen, mit Beistand Hanß Schwänzen, des Maurers und Gerichtsmanns zue Liechtenau
und sagt aus, wie daß er des ehrsamen Georg Schulmeisters, gn. Herrschaft Reutknechts,
Stiefsohn Daniel Stroßer vor ein Lehrjungen, umb das Zimmerhandwerk 2 Jahr lang zu
lernen, uff und angenommen gehabt. Weilen dann die bestimbte 2 Lehrjahr zu End
gangen und er, Lehrjung, sich die Zeit über ehrlich und wohl verhalten, wie einem jeden
ehrliebenden Lehrjungen zu thun gebührt und wohl anstehet, also daß er, Lehrmeister,
von ihme, dem Lehrjungen, anders nichts dann alles Liebs und Guts nachzusagen weiß
und daß er das Zimmerhandwerk seinem besten Vermögen nach erlernet habe, wolle er
ihne, den Lehrjungen, hiemit der Lehrjahre lossprechen, auch diesmalen vor ein Zimmergesellen
erkannt haben. Hingegen bekannte er, Lehrjung, daß er durchaus mit seinem
gewesenen Lehrmeister wohl zufrieden, auch ihne in dem Handwerk treulichen infor-
miret, wie einem rechtschaffenen Lehrmeister zu thun gebührt, hat. Die 9 fl. betreffend
wie auch 5 Stuck Geschirr seindt ihme, dem gewesenen Lehrjungen, zu genügen geliefert
worden, derentwegen er ihne, Lehrmeister, hierüber bestermaßen quittiert haben will.
Was den Lehrbrief belangend, soll ihm der Lehrmeister uff Begehren, jedoch uf sein, des
gewesenen Lehrjungen, Kosten solchen widerfahren lassen.

Geschehen ist diese Lossprechung in Beisein Conrad Schulmeisters, des Schuhmachers
und Burgers zu Liechtenau den 2. Januarij 1666" (Prot. 7510).

Abschied und Lehrbrief wurden mit E(ines) E(hrsamen) Gerichts Insiegel sowie
des Schultheißen Namen und Unterschrift ausgefertigt und dem Jungen zugestellt.

Handwerksbrauch im 17. Jahrhundert:

Der Lehrmeister gewährt dem Jungen während der Lehre Kost, Wohnung und
Kleidung.

Zimmermann:

Lehrzeit zwei Jahre. Der Meister gibt Kost und Kleidung als Hut, Hosen,
Wams, Strümpfe, Hemden, Schuhe, an Geld 5 8 10 ß J>; zu Ende der Lehrzeit
fünf Stück Geschirr als Waldaxt, Breitbeil, Bundaxt, Queraxt und Winkelmaß
oder nach Ende der zwei Jahre Kleider von Zwilch, drei Paar Schuhe, jedes
Paar einmal gesohlt, vier neue Hemden, sodann 8 fl. bar, eine neue Axt und vier

235


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0237