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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 15
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Die meisten dieser Gebiete waren auch gengenbachische Zehntbezirke. Alle die
genannten Leute unterstanden für die Leibfälle und die Zehnten der alten gengenbachischen
Gerichtsherrschaft13).

Das ist erstaunlich. Diese weit über die gengenbachische Grundherrschaft hinausreichenden
Rechte können nicht aus der Zeit des Bamberger Fürstenlehens nach
1007 stammen, denn sie können ausschließlich von einem deutschen König an die
Abtei verliehen worden sein. Wiederum weist dies in die Zeit, da der deutsche
König noch der direkte Herr dieses gesamten Gebietes und zugleich der Eigenklosterherr
von Gengenbach war, mithin in die Zeit vor 1007. Alle die genannten
gengenbachischen Rechte lagen eindeutig innerhalb des ehemaligen Reichsgutes,
das dann 1007 bambergisch wurde.

Die gengenbachischen Rechte reichen bis ins 8. Jahrhundert zurück. Aber schon
vorher gehörten die genannten Bereiche zum Stein von Ortenberg. Damals war
also die Ortenburg, der Stein zu Ortenberg, die königliche Grafenburg zum mindesten
der mittleren Ortenau ohne die inzwischen ausgeschiedenen Immunitätsbezirke
.

Für die Abgliederung des danebenliegenden Immunitätsgebietes der Abtei Gengenbach
wurde ihr eine aufschlußreiche Last „von alters her" aufgebürdet: Sie
hatte nämlich für das Schloß Ortenberg vier Esel zu stellen und zu unterhalten,
die das Wasser auf die Burg schaffen mußten, ferner jährlich Rebstecken, Brennholz
und Hühner zu liefern14). Diese Lasten stammten begreiflicherweise ebenfalls
aus der Zeit vor 1007.

Alle Leute, die in den Zeiten vor 1007 dem Stein zu Ortenberg oder, wie man
zuweilen später sagte, zur Pflege Ortenberg dienten, waren seit 1007 der Bereich
des Bamberger Landes. Es ist mehr als man geneigt ist zu erwarten. Das Bamberger
Land reichte also von Mahlberg im Süden bis über die Acher im Norden.

Zählen wir mal die darunter begriffenen Siedlungen auf:

L

a) Burg Ortenberg
Zunsweier,
einschl. dem Halbteil
des späteren
Berghaupten 15a)
Elgersweier
Schutterwald 15a)
Höfen bei
Schutterwald15a)
Langhurst15a)
Müllen 15a)
Kittersburg ")

Goldscheuer,5)
Marlen 15)

b) Offenburg
Käfersberg
Fessenbach
Zell

Weierbach

Riedle

Hasengrund

Albersbach

Rieß

Rammersweier

Bohlsbach

Bühl bei Offenburg

Griesheim

Weier

Waltersweier

Windschläg

Ebersweier

c) Durbach
Schloß Staufenberg
Hohenberg

d) Appenweier
Nesselried
Zimmern
Urloffen
Nußbach
Zusenhofen
Müllen bei Oberkirch
Herztal
Maisenbühl
Kernenhof
Bottenau

13) Die Ortenau 1962, 130 ff. und 144 ff.

14) Diese Verpflichtung ging nach der Einrichtung der Reichsstadt Gengenbach mit seinem Gebiet, zu dem
Ohlsbach gehörte, 1366 auf diese über. Siehe Ortenauisches Stockurbar von 1727, GK, fol. 59 ff.; Kuner,
Die Verwaltung der Reichsstadt Gengenbach, in: Die Ortenau 1939, 136.

15) Zugehörigkeit zum BFL ungeklärt.

15a) Ursprüngliche Zugehörigkeit zu Ortenberg oder Mahlberg ungeklärt.

15


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