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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 27
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Konradin. Wie dieser dann Bamberg befriedigt hat, wissen wir nicht. Aber offenbar
war Bischof Heinrich IV. von Straßburg mit dem ganzen Handel einverstanden
, denn er hat ausdrücklich zugestimmt. Dies läßt sich eben nur so erklären,
daß ihm ein Teil der vereinbarten Lehenstaxe, mit dem er im Rückstand war,
dafür erlassen wurde. Zu all dem wurde auch ausdrücklich die Zustimmung des
bambergischen Domkapitels vermerkt.

Walther L, der „Lehenskäufer", war durch seine Silberbergwerke wohlhabend
geworden43). Zu seinen Zeiten erlangten die Hohengeroldsecker ihre größte Gebietsausdehnung
. Nach seinem Tode begannen jedoch die unseligen Teilungen,
welche die wirtschaftlichen Grundlagen der Teilherrschaften so verkleinerten, daß
beim Einsetzen der spätmittelalterlichen Wirtschaftskrise44) der Niedergang nicht
aufzuhalten war.

Die Söhne Walthers I. entschlossen sich 1277, die bisherige schöne Herrschaft in
zwei voneinander unabhängige Geroldsecker Linien aufzuteilen. Die eigentlichen
Hohengeroldsecker blieben auf der alten Stammburg sitzen. Sie verwalteten die
sogenannte obere oder hintere Herrschaft mit Seelbach als Hauptort. Die jüngeren
Brüder übernahmen Mahlberg und Lahr mit dem dazugehörigen Land. Dies
wurde die untere oder vordere Herrschaft. Sie erwies sich im Laufe der Zeit als
die entwicklungsfähigere. In ihr steckten vom ehemaligen Mahlbergbezirk des
BFL die Burg Mahlberg mit den abhängigen Orten: Mahlberg, Kippenheim, Kip-
penheimweiler, Allmannsweiler (mit Höfen), Kürzell, Valtolzweiler, Ottenweier,
Schutterzell, Ichenheim, Dundenheim, Altenheim, Müllen, die Hälfte von Friesenheim
. Sie machten von da an alle Schicksale dieser Herrschaft mit und kamen 1629
endgültig zur Markgrafschaft Baden-Baden, deren Oberverwaltungssitz wie früher
auf der Burg Mahlberg blieb. Nur ein Teil des ehemaligen BFL war bei Hohen-
geroldseck geblieben, z. B. halb Zunsweier, Schutterwald, die andere Hälfte von
Friesenheim und Ottenheim43), dazu die Kastenvogtei über Schuttern. Von diesen
erwarb die Markgrafschaft Baden-Baden die genannten Halbdörfer 1481 durch
Kauf, so daß sie seit 1629 mit beiden Hälften zur Markgrafschaft gehörten.

Die Hochgerichts- und die Schirmvogteilehen über die abteilich gengenbachischen
und schutterischen Grundherrschaften wurden bei diesen Vorgängen den Teilherrschaften
übertragen. Auf diese Weise war der einst so bedeutende bambergische
Mahlbergbezirk in die Auflösung hineingeraten und hat keine größere Bedeutung
mehr erlangt.

c) Der nördliche Teil des BFL

Wie im Süden so wurden auch an den Nordteil des BFL die klösterlich gengen-
bachische Hochgerichts- und Schirmvogtei als Lehen angehängt, daher zuweilen die
Nennung von Gengenbach.

43) K. List, Die Tiefburg Lahr, in: Nachrichtenblatt der Denkmalpflege in Baden-Württemberg 1966,
Heft 3/4, 90.

44) Siehe H.-P. Sattler, Die Ritterschaft der Ortenau in der spätmittelalterlichen Wirtschaftskrise, in:
Die Ortenau 1962, 220 ff., 1964, 22 ff., 1965, 32 ff.

45) GK Kop 705, Lahr-Mahlberg; Ludwig Heizmann, Der Amtsbezirk Lahr in Vergangenheit und
Gegenwart, S. 13 u. a.

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