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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 88
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Teilansicht des Offenburger Judenfriedhofs.

Aujn.: H. Salewski

18. Jahrhunderts Judengemeinden entstanden. Ihre Toten bestatteten sie jedoch in
Offenburg. Im Ratsprotokoll vom 9. Feburar 1774 lesen wir: „Die Durbacher
Juden haben in Offenburg ein eigenes Begräbnis in Bestand und zahlen jährlich
2 Gulden ad Cassam. Auch die Diersburger Juden haben hier ebenfalls viele Tote
begraben. Diese haben den Beitrag nicht geleistet; sie haben jetzt eine eigene
Grabstatt in Diersburg." Schon 1713 hatten sogar die Juden aus Oberkirch und
Renchen auf die Bitte des Oberkircher Rabbiners auf dem „Judenkirchhof bei der
Gutleutbrücke" Aufnahme gefunden. Damit kann nur der Friedhof des ehemaligen
Gutleuthauses (Siechenhaus) am Hohen Rain gemeint sein. Lebende Juden wurden
aber in der neuerstehenden Reichsstadt nicht geduldet. Aus dem Ratsdekret vom
22. August 1713 spricht eine tiefe Abneigung gegen die Juden. Es lautet: „Es wird
hiemit denen sambtlichen allhiesigen Burgeren verbotten, daß sich künftighin
keiner mehr unterfangen solle, mit einem Juden das geringste commertium oder
Handlung zu haben, widrigenfahls, da ein oder der andere hierwider thun und
mithin (wie schon öfters geschehen) durch einige Hinderführung beklagt werden
sollte, ein solches nit allein dem Juden nach Versprechen satisfaction geben, sondern
auch umb so vill mit der Straff angesehen werden solle." An dieser Einstellung
hat sich in den folgenden sieben Jahrzehnten nichts geändert. Das überrascht um
so mehr, als der Rat im 17. Jahrhundert auf die Bürger mäßigend eingewirkt hatte.
Noch 1783 glaubte er, vor den Juden warnen zu müssen: „Zur genüge ist jedermann
ohne weiteres erklären bekannt, daß die Juden, wo immer sie können, ihr
betrug- und gefährtvolles Weßen auszuüben sich angelegen seyn lassen, und es ist
ohnedem höchst daran gelegen, daß das gemeine Wesen von dergleichen Unterstellungen
gewarnet und abgehalten wird."

SS


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