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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 210
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heiratete sich mit Martin von Blumegg. Sie brachte in ihre Ehe viele Gippicher Güter
mit, in die sie sich mit ihrem Bruder Diepold fortan teilte. Schließlich wurde Martin von
Blumegg nach und nach der eigentliche Erbe der Gippicher Hinterlassenschaft, da Diepold
in wirtschaftlichen Dingen wenig Geschick zeigte. Frau Barbara starb vor dem Jahre 1480.

Die von Blumegg stammten aus dem südlichen Schwarzwald. Dort stand über dem
Wutachtal ihre Burg. Im 14. und 15. Jahrhundert verzweigte sich das Geschlecht. Mit dem
genannten Martin kam es in das Kinzigtal. In zweiter Ehe war Martin verheiratet
mit Adelheid von Bärenbach, der Witwe des Jos Münch von Rosenberg. Am 3. Februar
1480 verschrieb er seiner 2. Frau als Sicherung und Widern 400 fl. Hauptgut und 50 fl.
Morgengabe auf seinen Besitz. Er wohnte damals mit seiner Frau in Haslach. Später
(1503) war der feste Junker Martin von „Bluomegk" fürstenbergischer Amtmann in
Wolf ach. Am 6. September 1505 wiederholte er die Verschreibung an seine Frau, indem er
ihr für die 450 fl. seine Güter, Zinsen und Gefälle zu Haslach, Fischerbach, Emersbach,
Reichenbach, Eschau und Schnellingen zusicherte.

Diepold von Gippichen

Schon zu Lebzeiten seines Vaters hatte Diepold öfters seine Zustimmung zu
dessen Grundstücksverkäufen gegeben. Nachdem er das väterliche Erbe übernommen
hatte, machte er keine Anstrengungen, die auf Wiedereinlösung verkauften
und verpfändeten Lehnsgüter zurückzuerwerben. In der Hauptsache
waren ihm Güter geblieben, die aus dem Erbe seiner Großmutter Klara von
Schnellingen herrührten.

Am 3. Mai 1462 versetzte er um 20 fl. seinen Anteil an dem Zehnten zu Eschau und
um weitere 20 fl. seine Gülten zu Schnellingen samt 11 Schilling Pfennige Zins aus diesem
Dorf an seinen Schwager Martin von Blumegg mit dem Vorbehaltsrecht der Wiedereinlösung
(siehe oben).

Im selben Jahre verkaufte er seine drei Lehensgüter im Fischerbachtal, das „Vlers Gut"
und den „Andrespach" (Andersbach in Waldstein-Fischerbach) um 18 Pfund Pfennige an
den Schneider Hans Drächsel von Haslach. Und wenige Zeit später gingen um WA fl.
seine Wasserrechte am Fischerbach von des „Nickers Hof" bis hinab in die Kinzig „mit
vischen, mit wuren, mit wasserleyten" an Andresen von Bergegg (Bergeckhof im vorderen
Fischerbach) unter Vorbehalt des Wiederkaufs über.

Der Wolfacher Bürger Erhard Lemp ließ sich von Diepold am 20. Februar 1465 gegen
die Zahlung von 25 fl. nochmals den Kauf von etlichen Gütern, Gilten, Leuten und Herrlichkeiten
bestätigen, die er von Aulber (III.) erworben hatte. Es handelte sich hier um
das im Jahre 1453 verkaufte Ippichertal, das an Lemp, ohne die Burg Gippichen, übergegangen
war. Dessen Erbe, Berchtold Lemp, erhielt auf sein Ansuchen von Diepold im
Jahre 1468 die Erlaubnis, in die Burg einen Meier oder eine sonstige Person zu setzen,
der die Lempschen Güter verwalten sollte. Für dieses Recht zahlte Lemp an Diebold 32 fl.
Der Schwager Diepolds, Martin von Blumegg, der ebenfalls Anteil an dem Gippicher
Besitz hatte, war mit dem Handel einverstanden. Damit hatten die von Gippichen ihren
Stammsitz und ihr Heimattal endgültig verloren. Vermutlich wohnten sie schon längere
Zeit nicht mehr in der Burg, sondern in ihren Häusern zu Wolfach oder Haslach.

Im Jahre 1465 trat Diepold an seinen Schwager und dessen Erben alle seine Rechte ab,
die er zu Eschau und Weiler bei Fischerbach bisher mit diesem gemeinsam besaß. Auch
übergab er ihm seinen Anteil an den Wasserrechten zu Schnellingen. Dafür gestattete der
von Blumegg, daß Diepold seinen Anteil an ihrem gemeinsamen Zehnten zu Haslach versetzen
oder verkaufen dürfe.

Die „Heni" und „Bertschys" Güter im Grund, sie gaben jährlich 6 Schilling Pfennige,
und des „Schurtzers Gut" im Hauserbach und 10 Schilling Gült im Langenbach, hatte

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