http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0213
Bauernhöfe im Osterbachtal. Aulber (I.) hatte hier 1328 Lehensgüter erworben. Aulber (II.) erhielt 1420
drei weitere Güter im Osterbach. Diepold verkaufte sie 1468. Rechts am Hang der Armbrusterhof, im
Mittelgrund links der Rumersbauernhof; der Similishof und Breithauptehof sind dahinter verdeckt; links
oben der Käppelehof mit der St.-Wendeiins-Kapelle (Wallfahrt am 20. Oktober). Aujn.: H. Fautz
Diepold mit seinem Schwager Martin bisher gemeinsam besessen. Der von Blumegg hatte
gegenüber Jergen von Bach eine Bürgschaft von 21 fl. für Diepold übernommen. Dafür
verschrieb ihm dieser am 11. November 1465 alle seine Rechte und Gerechtigkeiten an
obengenannten Gütern und gab sie als Pfand.
Im Osterbachtal besaß Diepold noch vier Lehnsgüter. Sie waren alter Gippicher Besitz,
den Alber im Jahre 1328 Wolf acher Bürgern abgekauft hatte. Diese Güter veräußerte
Diepold im Jahre 1468 an den Altschultheißen Heinrich Keller von Hausach um 100 fl.
Diepold erhielt zu diesem Verkauf die Genehmigung seines Lehnsherrn, des Grafen Heinrich
von Fürstenberg, unter der Bedingung, daß er dessen Lehnsmann bleiben werde und
die Güter zu gegebener Zeit wieder einlöse.
Die Rechte und Gerechtigkeiten, welche Diepold in den Tälern Welschensteinach und
Mühlenbach besaß, verkaufte er am 8. Juni 1469 an seinen Schwager um 24 fl., da dieser
für die Schulden aufgekommen war, die Diepold bei Jos Münch von Rosenberg gehabt
hatte.
Wie schon erwähnt, besaßen die Hohengeroldsecker im Kinzigtal als Streubesitz zahlreiche
Güter, die sie an ihre Dienstmannen vergaben. Von jeher hatten die Gippicher
daran Anteil gehabt. Nun erneuerte Diepold (IL), Herr zu Hohengeroldseck, am 31. Januar
1470 die alten Verträge mit Diepold von Gippichen und dessen Schwager Martin
von Blumegg. Er gab diesen in Gemeinschaft viele Güter als Mannlehen, die schon
Aulber (II.) besessen hatte und die auch dessen Sohn Aulber (III.) am 23. Januar 1451 als
Mannlehen verliehen bekam. Alles in allem war dies ein umfangreicher Besitz, der bei
guter Bewirtschaftung den Lehnsleuten ein sicheres Auskommen gewährleistet hätte.
Doch Diepold war stets in Geldverlegenheit. Selbst kleine Beträge mußte er
schuldig bleiben und dafür seine Güter verpfänden.
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