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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 216
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sätze der beiden Orte, um 300 Pfund Heller. Die Kirchensätze und die Widemhöfe konnte
er im Jahr 1399 von seinem Onkel und dessen Söhnen Heinrich und Volkart von Ow
um 350 fl. erwerben.

Durch diese Käufe kamen die von Gippichen in den Besitz von Gütern im oberen
Neckarraum. Sie wurden dadurch Dienstmannen der Grafen von Lupfen. Marschalkenzimmern
und Weiden sind kleine Pfarrdörfer auf der Hochfläche zwischen Schwarzwald
und Neckar. Sie gehörten den Herren von Lupfen, von denen die von Ow sie als Lehen
erhalten hatten. Nun teilten sich die von Ow und von Gippichen mit dem Einverständnis
ihres Lehnsherrn in diesen Besitz.

Die Vermutung, daß Georg (I.) ein Sohn des Hulwer von Gippichen und dessen Ehefrau
, einer geborenen von Ow, war, wird gestützt durch die Bemerkung in dem Kaufbrief
vom 1. Mai 1396, worin es heißt, Volkart von Ow, der Sohn des verstorbenen Heinrich
von Ow, verkauft den obengenannten Besitz an seinen Schwestersohn Georg von Gippichen
. Auch nannte sich dieser in einem Schuldbrief, den Graf Heinrich von Fürstenberg
im Jahre 1396 dem festen Wernher von Rosenfeld ausstellte und diesem die Zinsen aus
seinen Gütern zu „Rippoltesowe" verschrieb, als siegelnder Zeuge „Georgen des Hulwers
von Gipken". Der Beiname „des Hulwers" soll als „des Hulwers Sohn" gelesen werden
und diente Georg zur Unterscheidung von einem zur gleichen Zeit mit ihm lebenden
Namensvetter aus einer Nebenlinie der von Gippichen.

Im Jahre 1417 verkaufte Georg an die Kirche zu Dornhan einen Hof in Sigmarswangen
um 66 fl. Der Hofrichter zu Rottweil beurkundete diesen Verkauf. Nochmals hören wir
von „Jörg von Gippichen" am 28. August 1424. Er wurde damals der Ältere genannt. An
diesem Tage löste Heinrich Nahrais von Hochmössingen seine Ehefrau Adelheid Schniderin
durch die Zahlung von 5 fl. in bar aus der Leibeigenschaft des Hensli von Ow, genannt
Ketzli. Georg siegelte diesen Brief.

Bald darauf muß er gestorben sein. Der Name und die Herkunft seiner Ehefrau sind
nicht bekannt. Aus seiner Ehe ging ein Sohn namens Georg (II.) hervor, der das väterliche
Erbe übernahm.

Georg (IL). Als der Graf von Lupfen im Jahre 1405 die Belehnung von Marschalkenzimmern
an Georg (I.) von Gippichen erneuerte, wurde dessen Sohn Georg (II.) mitbelehnt
. Nach dem Tode seines Vaters trat er als Lehnsmann derer von Lupfen auf. Wie
sein Vater war auch er der Kirche in Dornhan wohlgesinnt. Er übereignete der Frühmesse
dieser Kirche am 29. September 1426 vier Güter in Weiden, die er als Lehen von dem
Grafen Hans von Lupfen zu Stühlingen besaß. Ob dies ein Vermächtnis an die Kirche anläßlich
des Todes seines Vaters war, ist möglich.

Georgs Ehefrau war eine geborene von Waehingen. Vermutlich gingen aus dieser Ehe
ein Sohn namens Dietrich und eine Tochter namens Anastasia hervor. Im Jahre 1455 war
Georg tot. Am 1. Dezember dieses Jahres beurkundete in Engen der Graf Sigmund von
Lupfen die Teilung von Marschalkenzimmern zwischen den Erben Georgs.

In dieser Erbteilung hatte Anastasia ein Viertel der Burg, des Dorfes und des Kirchensatzes
Marschalkenzimmern erhalten. Ihr Bruder Dietrich erbte einen anderen Teil, den er
aber bald verkaufte. Anastasia war verheiratet mit dem fürstenbergischen Dienstmann
Burkhard von Reckenbach, der in Geisingen wohnte.

Auch die Kinzigtaler Linie hatte in dieser Erbteilung Anrechte an Marschalkenzimmern
erhalten. Im Jahre 1461 verwidmete Aulber (III.) von Gippichen seiner Ehefrau Genefe
von Marbach mit Genehmigung des Lehnsherren Graf Heinrich von Lupfen seine Rechte
an Burg, Dorf und Kirchensatz Marschalkenzimmern auf Lebenszeit. Das Hofgericht zu
Rottweil beurkundete dieses Vermächtnis. Nach Aulbers Tod verkaufte Genefe und ihr
Sohn Diepold am 18. September 1465 von dem Zehnten zu Marschalkenzimmern um
34 fl. die Gült von 5 Malter Roggen an Konrad von Mindelheim, genannt Morlock zu
Neuneck. Bald darauf muß Frau Genefe gestorben sein, denn ihr Sohn legte nun keinen
Wert mehr auf den Besitz in Marschalkenzimmern und verkaufte im November 1465

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