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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 229
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Jüngeren von Zollern, den zweiten Vogt des Klosters Alpirsbach, bestimmt7), der
von 1129—1145 nachzuweisen ist. Er dürfte sich bei der Übernahme der Vogtei
die rechtlichen Grundlagen des Klosters haben aufschreiben lassen, was dann wohl
in den dreißiger Jahren des 12. Jahrhunderts geschah.

Nach 1130, aber noch vor 1150, war also in Alpirsbach ein Schreiber am Werk,
von dem wir den Gründungsbericht II und unsere Schenkungsnotiz besitzen. Soll
der Zeitraum für die Niederschrift der letzteren noch näher eingegrenzt werden,
so können, unter Berücksichtigung aller Kriterien, die Jahre 1130—1145 als annehmbar
erscheinen. Damit ist für die Datierung unseres Quellenstücks eine Arbeitshypothese
gefunden, an welcher vorerst festgehalten werden kann.

Zum Quellenwert der Schenkungsnotiz

Wie die langwierige Beschäftigung mit der Datierungsfrage deutlich macht,
haben wir es bei unserer Schenkungsnotiz mit einem Quellenstück zu tun, das nicht
als Urkunde bezeichnet werden kann. Denn gerade Urkunden wurden in der
Angabe des Zeitpunktes ihrer Ausstellung genau fixiert. Auf der anderen Seite
sind Aufzählung von Zeugen, Bezeichnung eines Tatbestandes und Ortsangabe
durchaus Elemente, die einen Rechtsvorgang förmlich festhalten. Zwar besitzt
unsere Schenkungsnotiz dadurch nicht die Rechts- und Beweiskraft, die von einem
ordnungsgemäß ausgestellten Diplom ausgehen, doch muß für die Notierung des
Schenkungsaktes in dieser Weise ebenfalls ein Grund bestanden haben. Der Schreiber
, sicherlich ein Alpirsbacher Mönch, hatte den Auftrag, die Schenkung an sein
Kloster in einer Art Gedächtnisstütze schriftlich festzuhalten; dabei brachte er in
aller Kürze nur das Faktum als solches und seine wichtigsten Begleitumstände zu
Papier oder vielmehr aufs Pergament.

Interessanterweise nahm er dafür ein Pergamentstück, das auf seiner Vorderseite
schon beinahe voll beschrieben war, eben mit dem Text der Papsturkunde von
1101. Dieser war nun nicht in einer einfachen Abschrift übertragen worden, sondern
das Pergament stellt als Ganzes eine Nachbildung des Originals dar8). Wenn
aber in dieses mit großer Mühe nachgezeichnete Schriftstück ein ganz andersartiger
Zusatz, unsere Notiz, hineingesetzt wurde, so kann daraus gefolgert werden, daß
diese Nachbildung der Papsturkunde innerhalb des Klosters nicht mehr als nützlich
und verbindlich angesehen wurde9). Ihr Wert bestand nur noch in dem Pergament
als solchem, das als Beschreibstoff kostbar war und deswegen in der Schreibstube
noch aufbewahrt wurde. Damit ist eine Erklärung für den seltsamen
Überlieferungsweg unserer Notiz gefunden: Sie wurde einfach und vermutlich in
aller Eile als Konzept niedergeschrieben, und zwar auf ein sonst nicht mehr zu
gebrauchendes Pergamentstück.

7) Ebenda, S. 369. Vgl. auch die Tatsache, daß dieses Qucllenstück aus dem Zollerischen Hausarchiv
überliefert ist.

8) Vgl. Julius von Pflugk-Harttung, Scheinoriginale deutscher Papsturkunden, in: Forschungen zur deutschen
Geschichte 24 (1884), S. 428.

9) Auf der Rückseite des Pergaments befinden sich aus späterer Zeit noch andere Vermerke.

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