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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 230
(PDF, 74 MB)
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Die Folgerungen, die sich aus diesem Sachverhalt für das nur in dieser Nachbildung
überlieferte Papstprivileg und seinen Wert als Quelle ergeben, können
hier nicht gezogen werden; der Verdacht, daß hier eine Fälschung vorliegt, könnte
nur durch Auswertung inhaltlicher Kriterien ausreichend bestätigt werden, was in
unserem Zusammenhang aber nicht möglich ist.

Dagegen ist nochmals auf die Schenkungsnotiz einzugehen. Sie scheint ein Konzept
darzustellen, einen bloßen Vermerk, der dann weiter übertragen werden sollte.
Dafür spricht auch ihre Form, die mit einer Urkunde wenig zu tun hat, dafür
aber in ähnlicher Weise in einer anderen Quellengattung anzutreffen ist. Es sind
die Einträge in Schenkungsbücher gemeint, wie sie sich aus dem 12. Jahrhundert
noch von verschiedenen Schwarzwaldklöstern (Hirsau, Reichenbach, St. Georgen,
St. Peter) erhalten haben. Den dortigen Einträgen, Vermerkungen über Schenkungen
, gleicht unsere Notiz nach Form und Inhalt in auffälliger Weise, so daß
durchaus angenommen werden darf, daß sie ebenfalls dazu bestimmt war, in einen
solchen Kodex übertragen zu werden.

Daß ein solcher auch im Kloster Alpirsbach existierte, kann mit guten Gründen
vermutet werden. Darauf weist einmal die auf der Rückseite unseres Pergaments
stehende Notiz hin10), die von Gütern spricht, die „prout in supra scriptis prediis
prelibatum est" behandelt werden sollen — es wird hier eine Verweisung gemacht,
die sich auf andere Einträge beziehen muß. Sodann weiß noch die Zimmersche
Chronik von „aim seer alten buch", das sich in Alpirsbach befinde und in welches
Schenkungen an das Kloster eingetragen seien11).

Mit der Festlegung des Charakters unserer Notiz als Bestandteil eines Schenkungsbuches
bzw. als Konzept eines dort einzutragenden Vermerkes muß ihr
Quellenwert hoch veranschlagt werden. Denn solche Eintragungen waren sachliche
und geschäftliche Vorgänge, die der Klosterwirtschaft als schriftliche Unterlage
dienten. Jetzt kann auch der Zeitraum für den in unserer Notiz geschilderten
Schenkungsakt angegeben werden: Wahrscheinlich wurde der Vermerk über das
erfolgte Ereignis zeitlich wenig später gemacht, darauf weist auch die Form
des Konzeptes hin. Die Jahre 1130—1145, die vorerst nur für die Entstehung
unserer Quelle angesetzt waren, gelten auch als zeitliche Grundlage für das Geschehen
in Offenburg, der Schenkung der Herren von Wolfach. Vermutlich hat ein
dort anwesender Mönch gleich nach der Heimkehr ins Kloster die erfolgte Tradition
provisorisch so notiert, wie sie sich für uns jetzt als Quelle aus längst vergangener
Zeit anbietet.

Die Schenker und ihre Familie

Nach der Behandlung der äußeren Kriterien unserer Schenkungsnotiz muß eine
inhaltliche Auswertung folgen, wobei die Urheber der berichteten Schenkung das
erste Interesse beanspruchen können. Als „traditores" werden zwei Personen angeführt
, „Fridericus et Arnoldus fratres de Wolua", die sicherlich Angehörige des

1«) Wie Anm. 1).

Ii) Zimmersdie Chronik, (Hg.) K. A. Barack, Bd. 1, S. 92.

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