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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 236
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Art handeln könnte, darauf weist eben auch die Gemeinsamkeit der Schenkung
durch die beiden Brüder hin.

Der Ort der Schenkung

Am Sitz oder Wohnort des Tradenten (Schenkenden), auf dem geschenkten Gut
selber oder beim Empfänger, im Kloster also, wurden gewöhnlich die Schenkungshandlungen
vollzogen, wie aus den Traditionsbüchern leicht festgestellt werden
kann. In unserem Falle fand dieses Ereignis nun an einem Ort statt, welcher anscheinend
weder zu den Herren von Wolfach noch zum Kloster Alpirsbach irgendwelche
Beziehungen hatte. Wohl deswegen ist in unserer Notiz eigens vermerkt,
daß es „in loco Offinburg" war, wo sich die Schenkungshandlung ereignete. Auf
der anderen Seite war es sicher kein Zufall, daß gerade Offenburg als Schauplatz
für die Tradition der Wolfacher gewählt wurde. Denn eine solche Schenkung
stellte ein Ereignis dar, für welches gewisse Vorbereitungen zu treffen waren.
Welche Gründe für Offenburg den Ausschlag gaben, das ist wiederum nicht vermerkt
, doch kann es als wahrscheinlich angesehen werden, daß es die Tradenten
waren, die diesen Ort für die Übergabe ihres Gutes ausersehen hatten.

Übrigens stellt der Hinweis über den Ort der Schenkung in unserer Notiz die
erste Erwähnung von Offenburg dar. Aus der Bezeichnung „locus", die hier ganz
allgemein eine menschliche Ansiedlung meint 273), kann aber nicht auf deren Art geschlossen
werden. Man könnte höchstens fragen, ob eine zu diesem Zeitpunkt
schon bestehende Stadt in unserer Quelle nicht auch als eine solche bezeichnet
worden wäre. 1148 hören wir dann von einem „Castrum Offinburc" 28), womit eine
Burg, aber auch schon die Stadt gemeint sein kann29). Die Gründungsfrage von
Offenburg ist nun ein in der Forschung immer noch umstrittenes Problem, zu dem
vor kurzem K. Hitzfeld einen neuen Beitrag geliefert hat30). Wurden bisher die
Herzöge von Zähringen als Stadtgründer in Anspruch genommen31), so wird hier
auf die straßburgischen Besitzungen im Offenburger Raum verwiesen und die
Anlegung von Markt und Stadt dem Bischof von Straßburg zugesprochen. Für
diesen Fragenkomplex stellt unsere Schenkungsnotiz eine der Hauptquellen dar,
die früheste sogar, weshalb im folgenden auch auf diesen Aspekt geachtet werden
soll.

Noch ist aber unklar, warum unsere Schenkung gerade in Offenburg getätigt
wurde. Unweit dieses Ortes lag die alte Gerichtsstätte Kinzigdorf, wo eine Tradition
in der Form einer gerichtlichen Auflassung erfolgen konnte; diese war auch
rechtlich wirksamer als die bloße Übertragung durch einen Vertrag vor Zeugen.
Da unsere Notiz jedoch das Ereignis „in loco Offinburc" und nicht in Kinzigdorf

27a) W. Stülpnagel, in: Schauinsland 83 (1965), S. 76, weist darauf hin, „daß die Urkundensprachc des
Hochmittelalters rechtlich irrelevante, rein „geographische" Allgcmeinbezeichnungen kaum irgendwo verwendet
und daß insbesondere locus in Urkunden stets eine Siedlung bedeutet . . ."

28) Rot. Sanp., a. a. O., S. 169.

2») K. S. Bader, wie Anm. 17, S. 20, „Grundelemente der mittelalterlichen Stadt bilden . . . Burg und
Markt. Das Gewicht der beiden Merkmale schwankt."

■10) Karlleopold Hitzfeld, Das Rätsel über die Anfänge der Stadt Offenburg, in: Die Ortenau 48 (1968),
S. 119—141.

81) Vgl. die Literaturzusammenstellung ebenda, S. 119, Anm. 1.

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