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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 264
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0266
Waltherianum) sowie die Rückforderungsbestrebungen der Könige die Straßburger
Bischöfe letzten Endes zwangen, auf ihre Eroberungsgebiete zu verzichten.

Im endenden 13. und beginnenden 14. Jahrhundert trat die bisher vielfach geübte
Politik der Gewalt zurück, um der Erwerbung weiteren Landes durch Kauf,
Tausch und Verträge von den verbliebenen Grundlagen aus Platz zu machen. Die
Schwerpunkte der Besitzausweitung legte das Hochstift unter den Bischöfen Johann
I. (1306—1328) und Berthold II. (1328—1353) ins Acher- und Renchtal, in
erster Linie deshalb, um die dort errungene Landesherrschaft besitzrechtlich zu
festigen.

Die seit dem endenden 11. Jahrhundert andauernden Ausdehnungsbestrebungen
fanden ihren Abschluß mit dem Ankauf der Reichspfandschaft Ortenau am

17. April 1351, in deren Besitz das Hochstift Straßburg bis zu der am 23. Juni
1557 erfolgten Einlösung durch König Ferdinand I. von Habsburg blieb.

Eine beträchtliche Veränderung der bischöflich-straßburgischen Besitzrechte rechts
des Rheins ergab sich im Lauf des 15. bzw. 16. Jahrhunderts insofern, als den sich
wenig um die Erhaltung des Bistumsbesitzes kümmernden Bischöfen alle breis-
gauischen Besitzungen — teilweise durch Nichteinlösung der auf ihnen lastenden
Pfandschaften — verlorengingen.

Neue Gebietserwerbungen konnte das Hochstift Straßburg erst wieder im

18. Jahrhundert verzeichnen, einmal durch die Einverleibung des ettenheim-
münsterschen Klostergebietes in das Ettenheimer Territorium, zum anderen durch
den Ankauf der Herrschaft Bosenstein im Jahr 1795.

2. Erwerbspolitik der Bischöfe von Straßburg im Gebiet der Landvogtei Ortenau
a) Voraussetzungen zu den Ereignissen des Interregnums

Bis zu Beginn des 13. Jahrhunderts zeichneten sich die Straßburger Bischöfe
durch eine unverbrüchliche Reichstreue aus: Bischof Werner I. (1001—1027), der
Anfang Juni 1002 in Mainz tatkräftig für die Wahl Heinrichs II. zum deutschen
König eintrat1) und in der Folgezeit oft an der Seite des Königs zu sehen ist,
fand in Heinrich II. einen treuen Freund. Am 15. Januar 1003 erhielt er als königliches
Geschenk das Nonnenkloster St. Stephan in Straßburg, zu dem auch Besitzrechte
in der Ortenau gehörten2), und am 17. Januar 1013 (1014) auf rechtsrheinischem
Gebiet die Benediktinerabtei Schwarzach3).

Besonders nachhaltig stellten die Straßburger Kirchenfürsten ihre Reichstreue
unter Beweis in den großen Auseinandersetzungen der deutschen Könige mit den
Reformpäpsten. Bischof Werner II. (1065—1077), der zu den Verfechtern der
königlichen Sache am Oberrhein zählte, hatte Heinrich IV. in treuer Ergebenheit
nach Canossa begleitet, wo er zusammen mit dem König von Papst Gregor VII.

1) MG. DD. III Nr. 34 S. 37/38. Vgl. ReBiStr. I Nr. 217, 218, 220.

2) MG. DD. III Nr. 34 S. 37/38.

3) MG. DD. III Nr. 277 S. 326/27. Vgl. ReBiStr. I Nr. 224. Dieses Besitzes konnte das Straßburger
Stift sich nicht lange erfreuen, was daraus zu ersehen ist, daß König Konrad II. die Abtei am 20. Februar
1032 der bischöflichen Kirche zu Speyer überantwortete (MG. DD. IV Nr. 180 S. 239/40).

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