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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 271
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0273
Bischof Berthold um das Jahr 1333 Teile der Landvogtei Ortenau unter seine
Botmäßigkeit zu bringen45). Das geplante Unternehmen scheiterte jedoch.

Wenn nun auch diese Zielsetzung nicht mit Erfolg gekrönt werden konnte, so
blieb sie doch als Bestandteil der bischöflichen Politik in der Folgezeit erhalten.
Dabei kam Bischof Berthold II. eine günstige Gelegenheit entgegen. Die Reichs-
landvogtei Ortenau war nämlich seit ihrer Rückgewinnung durch das Reich Gegenstand
mehrfacher Verpfändungen gewesen, deren Erlös in erster Linie der akuten
Geldnot der deutschen Könige Abhilfe schaffen sollte:

Gegen Erlegung einer Summe von 400 Mark Silber hatte Kaiser Ludwig der
Bayer am 6. August 1330 das Harmersbachtal mit allen Seitentälern pfandweise
dem Grafen Heinrich von Fürstenberg verschrieben4''). Weitere vier Jahre später,
am 15. Oktober 1334, entschloß sich der Kaiser, die Landvogtei Ortenau für
900 Mark Silber und 4000 Pfund Heller an Markgraf Rudolf IV. von Baden zu
veräußern47). Letztere Pfandschaft bestätigte Kaiser Karl IV. am 31. März 1349,
bei welcher Gelegenheit er die Pfandsumme um 5000 Gulden erhöhte48).

Als die Söhne Markgraf Rudolfs IV. von Baden kein Interesse an einem weiteren
Besitz der Reichspfandschaft Ortenau bekundeten, gab Kaiser Karl am 17. April
1351 die Genehmigung zum Übergang eben dieser an Bischof Berthold II. und das
Stift von Straßburg48a).

Die einzelnen Bestimmungen der Pfandschaftsurkunde beinhalten, daß jene
5000 Gulden, mit welchen Karl IV. 1349 nachträglich die genannten Teile der
Landvogtei belastet hatte, als Pfandsumme des Reichs stehenbleiben und nur die
900 Mark Silber und die 4000 Pfund Heller von Bischof Berthold II. den beiden
Markgrafen ausbezahlt werden sollten.

Mit der Übernahme des an die badischen Markgrafen verpfändeten Reichsbesitzes
setzte sich das Hochstift Straßburg erneut im Gebiet der Landvogtei
Ortenau fest, diesmal jedoch unter erheblichen finanziellen Belastungen, die Bischof
Berthold II. nur dadurch verkraften konnte, daß er selbst bischöflich-straß-
burgische Ländereien als Pfand ausgab. Bischof Bertholds II. Nachfolger, Johann II.
von Lichtenberg, mußte in den Jahren zwischen 1356 und 1362 laufend Erhöhungen
der ursprünglichen Pfandsumme hinnehmen: In der Erneuerung des
Pfandbriefes vom 8. Januar 135649) forderte Karl IV. eine zusätzliche Ableistung
von 5000 Florentiner Gulden. Am 1. Mai 1358 erhöhte er die Pfandsumme um
5000 Gulden50), am 17. Oktober des gleichen Jahres um weitere 3700 Gulden51)
und schließlich am 21. März 1362 noch einmal um 6000 Gulden52).

45) Matthias von Neuenburg, Gesta Bertholdi episcopi argentinensis, MG. SS. N.S. IV S. 521.

46) FUB II Nr. 167 S. 110/111.

47) J. f. Böhmer, RI Nr. 1640 (Reg. Lud.). ReMaBa I. Nr. 930.

48) J. F. Böhmer-A. Huber, RI VIII Nr. 912.

48a) J. F. Böhmer-A. Huber, RI VIII Nr. 1362. Vgl. F. Closener, Chronik der Stadt Straßburg, a. a. O.
Bd. VIII S. 93: „Bertholt geboren von Buchecke loste ouch OrTenburg, Ortenberg und Gengenbach und da/,
dazuo hoeret an daz bistum von deme marggroven von Baden, dem es pfandes stuont von dem riche."

49) J. F. Böhmer- A. Huber, RI VIII Nr. 2390.
M) Ebenda Nr. 2775.

51) Ebenda Nr. 2853.

52) Ebenda Nr. 3842.

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