Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 275
(PDF, 74 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0277
Auf Grund dieser beiden Quellen rechne ich zum „predium Ulmena" den
Ulmer Fronhof, zu dem im Jahr 1346 36 auf das Gebiet von Ulm bis Stadelhofen
verteilte Leihegüter gehörten; ferner den ausgedehnten Streubesitz der Ullemburg,
der zu genanntem Zeitpunkt Hofstätten mit rund 55 Acker-, Wiesen- und Waldparzellen
sowie sechs Häuser mit Gärten zählte, die im Bannbezirk der Ullemburg
und den Orten Tiergarten, Spring, Stadelhofen und Renchen lagen.

Zum Fronhofverband der Ullemburg gehörte anfänglich sicherlich auch eine
größere Anzahl von Gütern in Sasbach, Sasbachwalden, Brandmatt, im Hornen-
bergtal, in Renchen, Waldulm, Schwend und Ringelbach, was daraus zu entnehmen
ist, daß von einigen in den angeführten Orten gelegenen Besitzungen noch
im 14. Jahrhundert Abgaben (Zinsen) an die Ullemburg entrichtet werden mußten,
obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits selbständigen bischöflich-straßburgischen
Gutsverbänden mit eigener Verwaltung und Abgabepflicht in Waldulm, Sasbach
und Renchen zugeordnet waren. Ihre ehemals direkte Zugehörigkeit zur Ullemburg
spiegelt sich noch in einer jährlichen Abgabeleistung an die Burg als dem
ursprünglich einzigen grundherrlichen Verwaltungszentrum wider.

Inwieweit auch die um die Mitte des 14. Jahrhunderts vom Hochstift Straßburg
zu Lehen und Pacht ausgegebenen — also nicht den aufgeführten Fronhofverbänden
angegliederten — Besitzrechte in Waldulm, Sasbach, Sasbachwalden, Renchen,
Ringelbach, Tiergarten, Haslach, Erlach, Stadelhofen, Zusenhofen, bei der Ullemburg
, am Breitenbrunnen und im Murgtal in Beziehung zum Gütervermächtnis
vom 7. Oktober 1070 zu setzen sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Lediglich der
Tatbestand, daß eben diese, mit Ausnahme der Wälder im Murgtal, in unmittelbarer
Nähe zu den nachweisbaren ullemburgischen Gütern lagen, ferner daß sich
keinerlei Hinweise auf deren besitzrechtlichen Ursprung auffinden lassen, berechtigt
zur Vermutung, daß sie ebenfalls zu den von Ritter Siegfried dem Hochstift
Straßburg geschenkten Gütern gehörten.

Diesen relativ großen Grundbesitz nutzte das Hochstift Straßburg zunächst
nicht im Selbstbetrieb, sondern gab ihn nach dem Ableben des Adligen Siegfried
als Stiftslehen an die Zähringer, in deren Hände er bis zum Jahre 1218, dem
Todesjahr Herzog Bertholds V., blieb. Als Beleg für die zähringische Lehnsnahme
dient eine Bulle Papst Innozenz' III. vom 5. Februar 1203 74), in der er die Stiftung
des Klosters Allerheiligen bestätigte. Darin wird Hugo, der jüngste Bruder
Herzog Bertholds IV., als „Herzog von Ulemburch" unter den Stiftern des Klosters
genannt75).

Auskunft über das Schicksal des Ullemburger Besitztums nach dem Heimfall desselben
an das Hochstift Straßburg im Jahr 1218 gibt eine vom 5. Juli 1228 datierte Urkunde76),
nach der das ganze „dominium" den Markgrafen von Baden, einer Seitenlinie Herzog
Bertholds I. von Zähringen, verpfändet ist. Ursache für diese Veräußerung war, wie

beiden Quellen wurden bisher durchweg ungenaue bzw. falsche Vermutungen über den Umfang des Siegfried-
schen Erbgutes angestellt. Selbst J. Fritz, a. a. O., S. 143/144, begnügt sich mit vagen Andeutungen.

74) F. Petrus, Suevia ecclesiastica . . . , Augustae Vindelicorum et Dilingae 1699 S. 653—655.

75) Nach Hugos Tod gingen dessen Lehen an Berthold V. von Zähringen über. Vgl. dazu: FDA 14
(1881) S. 86.

7«) Ph. A. Grandidier, Oeuvres historiques . . . , Bd. III (1885) Nr. 307 S. 313—316.

18'

275


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0277