Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 276
(PDF, 74 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0278
/. Fritz wohl mit Recht vermutet"), die Sicherung der beiden Markgrafen Hermann und
Heinrich von Baden für ihren Anspruch auf die ihnen für den Erbverzicht vom 2. November
1226 zu zahlende Abfindungssumme: Um nämlich die habsburgischen Besitzungen der
im Jahr 1225 verstorbenen Gemahlin des Grafen Sigmund von Leiningen an sich zu
bringen, hatte Bischof Berthold I. von Teck am 2. November 1226 die genannten miterbberechtigten
Markgrafen von Baden durch ein schriftliches Abkommen zum Erbverzicht
auf diesen Besitz bewogen7") und Sigmund von Leiningen, der auf das Erbe seiner Frau
nicht verzichten wollte, mit Waffengewalt besiegt79). Am 5. Juli 1228 einigte sich sodann
der Bischof mit dem Grafen von Leiningen dahingehend, daß er ihm die Schlösser Gir-
baden und Dagsburg im Elsaß, außerdem aber rechts des Rheins Renchen und Ullemburg
zu Lehen gab. Zur vertraglichen Belehnung Sigmunds von Leiningen mit der Ullemburg
und Renchen, das sich zum ersten Male als bischöflich-straßburgisches Dorf zu erkennen
gibt, kam es indessen nicht.

Im Jahre 1236 war Sigmund von Leiningen gestorben80), und im Juni 1239 zwang
Bischof Berthold I. nach einem längeren Kleinkrieg den Bruder des Verstorbenen zum
Verzicht auf sämtliche Rechte in Renchen und Ullemburg, die ihm laut Vertrag vom
5. Juli 1228 zugestanden waren81). L. P. Bebrle8'2) ist der Ansicht, daß im Jahr 1239,
in dem nach Ph. A. Grandidier Markgraf Heinrich von Baden als Pfandschaftsinhaber von
Renchen und Ullemburg zum letzten Male bezeugt ist, in dem aber auch Friedrich von
Leiningen seine Ansprüche auf jenen Besitz aufgeben mußte, die Pfandschaft — auf Grund
des eigentümlichen Zusammentreffens — getilgt und der bischöfliche Eigentümer Renchen
und Ullemburg zum ersten Male unmittelbar von seinem Beamten verwalten ließ.

Ob diese Vermutung haltbar ist, wage ich nicht zu entscheiden; sicher ist aber, daß die
Pfandschaft, die auf dem bischöflichen Herrschaftsgebiet Ullemberg lag, am 17. Januar 1255
wieder eingelöst war. Zu diesem Zeitpunkt vereinbarte nämlich Bischof Heinrich III. von
Straßburg mit dem Kloster Allerheiligen83), welches sich bei ihm über Bedrückungen seiner
beiden im Bann von Renchen gelegenen Höfe durch seine Schultheißen, Vögte und Pfleger
beklagt hatte, dahingehend, daß das Kloster für jede Dienstbarkeit und Steuer, welche
es dem Bischof zu leisten hatte, jährlich zwei Pfund Straßburger Pfennige zahlen solle.
Ferner solle die Einstellung von Pferden in den beiden Höfen durch bischöfliche Leute
nur dann erfolgen dürfen, wenn der Bischof selbst in Renchen anwesend sei.

Die starke Hervorhebung von Renchen in den Quellen des 13. Jahrhunderts gibt
zu erkennen, daß dieser Ort seit der Übernahme in die direkte Verwaltung des
Hochstifts mächtig an Bedeutung gewonnen hat gegenüber Ulm und der Ullemburg
, auf der der oberste Verwaltungsbeamte des Bischofs saß.

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts haben die Inhaber des Straßburger
Bischofsstuhls erstmals wieder den Versuch unternommen, von den gegebenen
Besitzgrundlagen im Sasbach-, Acher- und Renchtal aus ihre Eigentumsrechte auszuweiten
. Dabei kam ihnen der Rückzug der Grafen von Fürstenberg aus dem
Renchtal entgegen.

") J. Fritz, a. a. O., S. 114.

78) ReBiStr. II Nr. 918. Ph. A. Grandidier, Oeuvres historiques .... Bd. III (1885) Nr. 292 S. 303/304.
7») ReBiStr. II Nr. 933.

80) J. Fritz, a. a. O., S. 48/49 Anm. Nr. 5.

81) Ph. A. Grandidier, Oeuvres historiques . . . , Bd. III (1885) Nr. 373 S. 353. D. Schöpflin. Als. dipl. I
S. 383/84.

82) Ortenau 26 (1939) S. 55.

83) GLA 34/60: Kirchenvogtei. Vgl. ReBiStr. II Nr. 1452. J. Börsig, Geschichte des Oppenauer Tales.
Karlsruhe 1951, S. 226, dem diese Urkunde nicht bekannt war, vertritt die Ansicht, daß Renchen im Jahr
1316 erst halb bischöflich gewesen sei. E. Heyck, Geschichte der Herzöge von Zähringen. Freiburg 1891,
S. 520, behauptet sogar, daß Renchen zu diesem Zeitpunkt noch durchaus beim Reich gewesen sei.

276


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0278