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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 278
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zweiten Urkunde auf „eilfhundert und vünfzig marc loetiges silbers, des geweges
von Strazburg" erhöhten88).

Durch diese Erwerbungen hatte sich die Machtstellung der Fürstbischöfe von
Straßburg im Renchtal erheblich vergrößert, denn nunmehr verfügten sie auf
Grund des Besitzes von Oberkirch und der Burg Fürsteneck über die wichtigsten
Plätze im vorderen Renchtal und darüber hinaus im hinteren Talgebiet über einen
ansehnlichen Grundbesitz, der dem dortigen markgräflich-badischen nur noch um
weniges nachstand.

Parallel zu den Absichten des Hochstifts, das bischöfliche Eigentum im Renchtal
zu mehren, lief das Bestreben, auch im benachbarten Achertal die Besitzverhältnisse
zugunsten des Straßburger Stifts zu ändern. Bis zu Beginn des 14. Jahrhunderts
waren die Bischöfe nur im Umkreis von Waldulm begütert gewesen; der
Großteil des Grunds und Bodens sowie Kappelrodeck als Siedlungsmittelpunkt des
Tales gehörte anderen Herrschaften. Dieses Bild sollte sich jedoch in den ersten
beiden Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts ändern:

Von einem ersten, kleineren Kauf von Gütern im Dorf Waldulm berichtet das
bischöfliche Urbar von 134689). Dieser Kauf dürfte im ersten Jahrzehnt des
14. Jahrhunderts erfolgt sein, da Reimbold von Großweier, der frühere Besitzer,
nur in diesem Zeitraum urkundlich erwähnt ist90).

Die entscheidende Erwerbung im Achertal konnte das Hochstift im Jahr 1318
verzeichnen91): Am 8. Januar dieses Jahres überantworteten Abt Ulrich und der
Konvent des Klosters St. Georgen im Schwarzwald Bischof Johann I. von Dirb-
heim eine Klosterkurie im Dorf Kappelrodeck bei der Brücke für 120 Mark Silber
Straßburger Gewichts. Das Zubehör zu diesem Fronhof bestand aus der grundherrlichen
Gerichtsbarkeit für die dem Hof angegliederten Stellen, aus den auf den
Hofgütern ansässigen Bauern, aus Kornfeldern, Wiesen, Wäldern, Weiden, Wegen
und unwegsamem Gelände, aus Gewässern, Fischfangrechten, Zinsen und sonstigen
grundherrlichen Einkünften. In derselben Verkaufsurkunde wurde Bischof Johann
I. und seinem Stift auch das Patronatsrecht über die Pfarrkirche in Achern
zugesprochen.

Eine genaue Vorstellung über den Streubereich und den Umfang dieser neu an
das Hochstift gekommenen Güter läßt sich an Hand einer vom 3. August 1524
datierten „Ernüwrung der güter und zyns in den dinghoff sant Jorgenhoff zu
Cappell by Rodeck gehörig" 92) gewinnen. Dieses Berain führt Dinghofländereien
auf, die in Streulage vom Unterwasser im hinteren Achertal bis nach Ober- und
Niederachern lagen; Ableger des Hofes reichten auch ins Sasbachtal, nach Mosbach
und Fautenbach.

Zu den dem Dinghof angegliederten Bauernhöfen gehörten 307 Jüchen93) Acker-

88) Der gesamte Wortlaut der Urkunde ist gedr. in: ZGORh 4 (1853) S. 285—286. Teile derselben in:
FUß II Nr. 20 S. 18.

89) Arth. dep. G 377 fol. 52a.

90) Vgl. J. Kindler von Knobloch, Oberbadischcs Geschlechterbuch, Bd. I, Heidelberg 1894, S. 477.

91) Ukde gedr. in: Ph. Ruppert, Kurze Geschichte der Stadt Achern. Achcrn 1880, S. 158—160.

92) GLA 66/4217.

»3) 1 Jüchen x 36 a.

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