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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 280
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0282
alle zur Burg Bärenbach zinsten. Den Kaufpreis hatten die Brüder Johannes und Burkard
von Bärenbach mit Zustimmung ihres Oberlehnsherrn, „des grave Cunrat, herre zu
Friburg", auf „hundert und fünfzehen mark lotiges silbers des geweges von Strazburg"
festgelegt.

Das Bemühen vornehmlich Bischof Johanns I., im Sasbach-, Acher- und Renchtal eine
Ballungszone bischöflich-straßburgischer Besitzungen zu schaffen, läßt unter seinen Nachfolgern
allmählich nach. Lediglich fürs Achertal lassen sich in der Folgezeit noch Versuche
von Seiten der Straßburger Bischöfe erkennen, die auf die Festigung der errungenen
Eigentumsrechte durch weitere Erwerbungen hinausliefen.

Einem solchen Versuch war am 24. Juni 1350 Erfolg beschieden, als „Berchtolt von
Ouwensheim, ein edeln kneht", seinen „deil an dem Eychwalde, gelegen bi Capel, mit
allen rehten, su si vil oder lützel, dem Erwürdigen Berchtolt von Strazburg und sinen
nachkommen umb drü pfunt strazburger pfennige" verkaufte 101).

Bis zur nächsten Erwerbung im Achertal, die zugleich die letzte der bedeutenden, auf
Initiative der Straßburger Kirchenfürsten zustande gekommenen Besitzerwerbungen im
Sasbach-, Acher- und Renchtal darstellt, sollten weitere 29 Jahre vergehen. Vertragspartnerin
Bischof Friedrichs II. von Blankenheim war das „Fräulein Nesa, genannt
Roederin", die am 19. Oktober 1379 dem Hochstift ihr gesamtes Recht und besonders ihre
Anteile an Burg Rodeck um 500 Goldgulden vermachte102). Die Besitzanteile des Ritterfräuleins
bestanden aus einigen im Bannbezirk der Burg Rodeck gelegenen Häusern.
Höfen, Waldungen, Gewässern und Fischteichen.

Dem Herrschaftsgebiet Ullemburg-Oberkirch wurde im 15. Jahrhundert noch
das Dorf Hönau a. Rh. und dessen Landzubehör angegliedert und dem Gerichtsbezirk
Renchen zugewiesen10').

Uber die angeführten Besitzrechte im Sasbach-, Acher- und Renchtal ist das
Hochstift Straßburg bis ins 18. Jahrhundert nicht mehr hinausgekommen. Einzelne,
nicht nennenswerte Erwerbungen wurden durch kleinere Verluste aufgewogen104).

Betrachten wir abschließend die Besitzverhältnisse im Sasbach-, Acher- und
Renchtal im Hinblick auf die Errichtung eines Territorialstaates in diesem Gebiet,
so kann festgehalten werden, daß die Markgrafen von Baden zunächst die größere
Aussicht hatten, diesem Ziel näherzukommen, denn der bischöflich-straßburgische
Besitz in den drei Schwarzwaldtälern war dem markgräflich-badischen frühestens
seit dem Jahr 1321 ebenbürtig105). Da aber als entscheidende Komponente zur
Entstehung der Landeshoheit in den drei Tälern nicht der Bodenbesitz, sondern

101) GLA 33/30: Waldung. GLA 67/1382 fol. 123/124.

102) GLA 44/375. GLA 67/1382 fol. 138/139.

103) Das Dorf Hönau gehörte ursprünglich zum Besitz des Schottenklostcrs Hönau. Im 13. Jh. hatte das
Hochstift Straßburg die Immunitätsvogtei über das Kloster erlangt (vgl. Arch. dep. G 1339 [1290], F. Kie-
ncr, Studien zur Verfassung des Territoriums der Bischöfe von Straßburg. Leipzig 1912, S. 132 ff.). Im
Lauf des 15. Jhs. mißbrauchte das Hochstift die Klostervogtei dazu, sich mittels ihrer die Herrschaft über
das Klostergebiet zu erobern, das der Rhein inzwischen durch eine Laufverlegung in einen linksrheinischen
Teil um Wanzenau und einen rechtsrheinischen um Hönau auseinandergerissen hatte (vgl. F. Kiener, a. a. O.,
S. 152).

1*4) Zwei kleinere Erwerbungen aus späterer Zeit seien hier kurz angeführt: Am 4. Nov. 1460 gab
Rufi! Guder von Renchen, von angeborener Eigenschaft in den Hof zu Sasbach gehörig, Bischof Ruprecht
von Straßburg all sein Gut auf. (GLA 33/62: Vermögensübergabe.) Am 2. April 1576 verkauften Reinhart
Rebstock, Gerber zu Oberkirch, und seine Ehefrau Margarethe Bischof Johann IV. für 300 Gulden ein
Haus, ein kleines Nebenhaus und eine Schleif- und Bohrmühle zu Oberkirch (GLA 33/46: Kammergut).

105) Vgl. J. Börsig, a. a. O-, S. 209, wo die markgräflich-badischen Besitzungen im Renchtal aufgeführt
werden. In Unkenntnis des bischöflichen Urbars und Lehnsregisters hat J. Börsig (a. a. O., S. 213 und 215}
die bischöflich-straßburgischen Besitzungen im Renchtal zu gering veranschlagt.

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