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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 285
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0287
Auf Grund einer solchen Besitzkonzentration verwundert es nicht, wenn die Fürstbischöfe
von Straßburg gerade dort einen kleinen Territorialstaat mit eigener Verwaltung
und Gerichtsbarkeit aufbauten. Dem Herrschaftsgebiet wurden eingegliedert
„die stat Etthenheim und die doerffer mit namen Gravenhusen, Cappel,
Ringesheim, Trysloch, den hoff Adelnhoffen, Richenwilre und Nunenwilre"

Die übrigen bischöflichen Dörfer und Besitzungen in der südlichen Ortenau
wurden bis zum Jahr 1803 als stiftsstraßburgische Lehen an mehrere Adelsfamilien
vergeben:

Die Herrschaftsrechte in Rust, die um die Mitte des 14. Jahrhunderts die Herren
von Eichstetten, Endingen und Mülheim, spätestens seit Beginn des 15. Jahrhunderts
ausschließlich die Endinger vom Hochstift Straßburg zu Lehen trugen135),
verlehnte Bischof Ruprecht am 22. Januar 1442 dem Edelknecht Bernhart Bockel,
nachdem die bisherigen Lehensinhaber, die Gebrüder Hans Balthasar und Toman
von Endingen, das Dorf aufgegeben hatten136). Von diesem Zeitpunkt an bis zum
Jahr 1803 war die Familie Böcklin ununterbrochen im Besitz des bischöflichen
Dorfes Rust137).

Das vom Hochstift Straßburg als Mannlehen an die Ritter von Windeck ausgegebene
Dorf Niederschopfheim ließ sich Hans Reynold von Windeck, der keinen
männlichen Nachkommen hatte, am 26. November 1436 von Bischof Wilhelm II.
zusammen mit seinem Schwiegersohn Georg III. von Bach zu gemeinschaftlichem
Lehensbesitz übertragen138). Nach dem Tode Reynolds von Windeck belehnte
Bischof Ruprecht von Straßburg am 21. April 1447 Georg von Bach allein mit
Niederschopfheim139). Zugleich mit Niederschopfheim trug der Bischof dem genannten
Ritter das bis dahin dem adligen Geschlecht von Maler verlehnte bischöfliche
Eigentum und die dorfherrschaftlichen Befugnisse in Orschweier zu Lehen
auf140), außerdem den zur Hälfte dem Hochstift gehörenden Ort Altdorf, mit dem
bisher die Herren von Endingen belehnt waren.

Nach dem Willen Bischof Ruprechts sollte Georg von Bach diese Besitzungen als
Erblehen erhalten. Auf eine Bitte des Ritters hin erklärte der Bischof sich ferner
dazu bereit, daß beim Aussterben seines Mannesstammes seine Bistumslehen auf die
weiblichen Nachkommen übergehen sollten.

IM) GLA 33/14: Pfandschaft.

135) GLA 33/63: Jagdwesen (23. September 1410).

136) GLA 44/49.

137) Siehe GLA 44/49, Urkunden vom 28. August 1448, 8. März 1466, 15. Oktober 1479, 21. April 1506,
8. März 1530; ferner GLA 44/53 (22. August 1805).

138) GLA 44/565.
13») GLA 44/20.

140) Der letzte urkundlich bezeugte Adlige vom Geschlecht Maler, der Lehensinhaber von Orschweier
war, ist Klaus Maler; am 27. Dezember 1429 reversiert dieser gegen Bischof Wilhelm II. über die Belehnung
mit Zwing und Bann zu Orschweier und genannten Gülten (GLA 44/286).

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