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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 307
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0309
Vogtei über die Abtei Schwarzach führen dürfe. Es sollten innerhalb 15 Tagen die Herren
von Windeck einen der ihrigen für dieses Amt bestimmen. Andernfalls falle das Collations-
recht an ihn, den Burggrafen, als Obervogt des Klosters, und er übertrage es dem
Bischof von Straßburg. Schwarz. Urkk. S. 33.

1283, Mai 17., Hagenau. König Rudolf beurkundet den vor ihm an diesem Tage ergangenen
Rechtsspruch, daß das Kloster Schwarzach nur einen Vogt habe und daß Friedrich
, Burggraf von Nürnberg, als des Klosters oberer Vogt denen von Windeck aufzulegen
habe, daß einer von ihnen die Vogtei ausübe. Geschehe dies nicht, so solle Friedrich einen
andern Vogt bestellen und mittlerweile das Kloster selber schützen. D. XVI. cal. Junii
1283. G.L.A. Kopialb. 733 S. 155. Böhmer-Redlich, Regg. imperii I, R. 1784.

Der Abt von Schwarzach hatte sich Ende April 1283 an den Burggrafen von Nürnberg
gewandt, um dessen und des Königs Schutz gegen die Gewalttätigkeiten der Herren von
Windeck zu erbitten, die alle sechs als Vögte des Klosters auftreten und dasselbe bedrängen
. Die Folge dieses Ansuchens war nun der obige Rechtsspruch, den der Abt bei
Gelegenheit des im benachbarten Hagenau von Rudolf abgehaltenen Reichstages erwirkte.
Schon Friedrich II. hatte 1235 durch den Landfrieden angeordnet, daß ein Kloster nicht
mehr als einen Vogt haben sollte, und König Rudolf hatte dieses Reichsgesetz 1281 bestätigt
. Indessen scheint der von der Abtei Schwarzach erwirkte königliche Rechtsspruch
von 1283 ohne dauernde Wirkung geblieben zu sein, wie aus dem Regest vom 10. April
1318 erhellt. Vgl. Oberrh. Zeitschr. N.F. X, 149.

1285, Mai 12., Straßburg. Das bischöfliche Hofgericht zu Straßburg urkundet, daß
Eberhard von Windeck, ein Ritter, dem Abt Dietericus und Konvent zu Schwarzach verkauft
hat 4 Viertel Korn ab dem Zehnten in villa Hegenbiechenhurst im Banne Vimbuch,
ferner im Dorf Schwarzach ab dem Hof des Schultheißen Eberlin 1 Unze Geld und
2 Kapaunen, ab dem Hof des Hermann zue der Serken 1 Unze und 1 Kapaun, ab dem
Hof des Gerhard Genserer 1 Schilling und 2 Hühner, ferner 2 Matten, genannt Zweyer-
mann-Matt, alles um 11 Pfund straßb. Pfg. weniger 1 Unze. Genannte Gülten und
Güter hat Eberhard von Windeck von der Abtei wieder als Lehen erhalten. Sabbato post
ascensionem domini. G.L.A. Kopialb. N. 740.

1287, März 6. Reinbold von Windeck siegelt mit Markgraf Rudolf von Baden einen
Güterverkauf der Lukardis, Witwe des verlebten Simund von Isingen zu Hügelsheim, an
das Kloster Schwarzach. G.L.A. Schwarz. Kopialb. 2.

1287, November 30. Conrad von Windeck verkauft an Johannes, genannt Hawart,
Bürger zu Straßburg, dessen Frau Adelheid und deren Kinder Burkelin und Elisabeth
eine Gült von 14 Viertel Korn und ein Viertel Weizen zu Mundolzheim für 30 Mark
Silber. Andreastag 1287. Pg. Orig. Siegel abgefallen. Str. Bez. Arch.

1291, November 11., Kolmar. Brun von Windecke und Cuno von Geispolzheim sind
Schiedsrichter auf Seiten der Frau Berta von Rappoltsstein, Witwe des Grafen Heinrich
Sigbert von Wörth, und ihrer Kinder in einem Erbschaftsstreit mit Anselm von Rappoltsstein
, dessen Bruder und Bruderssohn. Albrecht, Rappoltsteinisches Urkundenbuch (1892)
I Nr. 189.

1293, August 16. Bruno von Windeck siegelt mit Graf Heinrich von Eberstein, Heinrich
von Acher, Hermann und Heinrich von Tiersberg und anderen den Verkauf des
Schutterwaldes durch Heinrich von Geroldseck an die Stadt Offenburg. P. O. ohne
Siegel. G.L.A. Offenburg.

1297 — 1311. Ein Brief, wie Markgraf Friedrich von Baden und Markgraf Rudolf
Wecker hant zu kaufen geben Herrn Johansen von Windeck den halben Bühel zu Sande
und Graben. Inserierte Notiz in einer Windeckischen Urkunde von 1415. Das Regest, das
zwischen 1297 und 1311 fällt, findet sich nicht unter den Regesten der Markgrafen von
Baden.

Um 1300. Katharina de Windegge und Vta de Windeck, Dominikanerinnen des Klosters
Adelshausen in Freiburg i. Br., dessen Stiftung in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts
fällt, sind im „Uszug von dem buch des lebens der seligen ersten swestern des closters

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