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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 311
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0313
Straßburger Pfennig. Davon werden jährlich dem Ritter Burkart von Windeck 8 Pfennig
und 6 Kapaunen als Zins gereicht. G.L.L. Kopialb. 1321.

1318, März 30., und April 10., Straßburg. Vor dem bischöflichen Hofgericht zu Straßburg
verkauft der Edelknecht Rudiger von Achern, Sohn des verlebten Edelknechtes
Berthold, für sich und seine Erben mit Zustimmung des Ritters Reinbold und des Pfarr-
Rektors Erkenger in Bühele, beide von Windeck und Gebrüder, dem Heinrich, Sohn des
verstorbenen Schenke von Urmatte, Kapellan der St. Nikolauskapelle „in den Gissen"
zu Straßburg, eine jährliche Gült von 6 Viertel Haber, 4 Viertel Gerste, eine Viertel Fese
mensurae in Windecke und 4 Straßburger Schilling ab dem Hofe Nikolaus Böckeier in
oppido Renicheim für 8 Mark Silber mit der Bedingung des Wiederkaufes für die Gebrüder
Reimbold und Erkenger von Windeck. Datum quoad Rudigerum venditorem et
Reimboldum et Erkengerum fratres praedictos III cal., quoad Nicolaum vero praedictum
IV idus Aprilis anno Domini MCCCXVIII. Abdruck in Ruppert, Geschichte der Stadt
Achern (1880), S. 101 f.

1318, April 10. Das bischöfliche Hofgericht zu Straßburg urkundet, daß Berthold,
Sohn des verstorbenen Eberlin von Windeck, eines Edelknechtes, noch minderjährig, vertreten
durch seinen Oheim Reinbold von Windeck, Rektor der Kirche zu Schopfheim
(Niederschopfheim) als Pfleger, zur Tilgung drückender Schulden dem Abt und Konvent
zu Schwarzach um 180 Pfund Straßburger Pfennig verkauft habe seinen Anteil an der
Schirmvogtei und dem Geleitsrecht zwischen der sogenannten Specke und dem Rhein mit
allen dazugehörigen Rechten, Gütern, Leuten, Servituten, wie sie zur Klostervogtei gehören
, und was er als seinen Anteil gemeinsam hat mit den Rittern Burkart und Reinbold
von Windeck und dem minderjährigen Johannes von Windeck, Sohn des verlebten
Berthold von Windeck und dessen Vormund Burkard von Windeck. Bürgen sind die obengenannten
Ritter Burkard und Reinbold von Windeck, die sich verpflichten, ihre Mündel
Berthold und Johannes, sobald sie großjährig geworden sind, zur Bestätigung des Kaufvertrags
anzuhalten, andernfalls, auf Mahnung innerhalb acht Tagen, sich als Bürgen in
Straßburg zu stellen unter der Strafe der Exkommunikation. Dem Berthold von Windeck
wird von Georgi ab innerhalb zwölf Jahre die Wiederlösung zugestanden. Es siegeln die
Straßburger Kurie, Abt und Konvent von Schwarzach, Burkart und Reinbold von
Windeck. Zweifach ausgestellt. D. VI Idus Aprilis 1318. G.L.A. Kopialb. 1315 f. 193.

Unterm 15. November (feria secunda post festum s. Martini) 1318 urkundet die Straßburger
Kurie in gleichem Betreff für den minderjährigen Johannes von Windeck, Sohn des
verlebten Berthold von Windeck, vertreten durch seine Vormünder, die Ritter Reinbold
und Burkart von Windeck, der für 412 Pfund Straßburger Pfennig seinen Anteil an
Vogtei und Geleitrecht mit Zustimmung des Erchenger von Windeck, Rektors der Kirche
zu Bühl und Bruders des Ritters Reinbold von Windeck, dem Abt Johannes von Schwarzach
und dem dortigen Konvent „per porrectionem calami ut est moris" abtritt.

Unterm 10. Mai und 13. Dezember 1318 erteilt sodann Walter von Geroldseck und
Herr zu Lare als Lehensherr seine Zustimmung zu obigen Abtretungen, da die Schirmvogtei
über das Kloster Schwarzach ein Geroldseckisches Lehen in der Hand der Herren
von Windeck war, und tritt alle seine Rechte, welche er seither an die Schwarzacher
Kastenvogtei und das Geleite gehabt hatte, ab.

Unterm 4. September (feria sexta ante nativitatem virginis Marie) 1331 erteilte der
inzwischen volljährig gewordene Ritter Johannes von Windeck seine Zustimmung zu den
1318 abgeschlossenen Kaufverträgen. Vgl. Diplom. Geschichte der Abtei Schwarzach II,
Urk. 61 und Ruppert, Geschichte der Mortenau (1882) II, 103 f.

1318, Mai 19. Ritter Burkart Spete wird unter den Lehensleuten des Markgrafen
Rudolf III. von Baden genannt. — 1319, Januar 5., Offenburg. Burchard, genannt Spete
von Windeck, ist Zeuge bei einem Verkauf des Markgrafen Rudolf an das Hochstift
Basel. — 1332, März 13. Ritter Burkart Spete ist Obmann in einer Vergleichssache zwischen
dem Markgrafen Rudolf von Baden und den Grafen Hanemann und Ludwig von Lichtenberg
. 1333, Juni 15. und 1337, Januar 26. Burkart Spete badischer Schiedsrichter. 1344,

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