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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 316
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0318
sunderliche und getreue Fründschaft vergönnen, seine Ehefrau Else, Tochter des Edelknechtes
Bertolds von Bach, mit 50 Mark Silber auf folgende Güter, Zehnten und Gülten,
die er von ihnen zu Lehen hat, pfandweise zu verwidmen: Zu Lihenbach im Bühlertal:
Weinzehnten, 1 Viertel Roggen, 1 Viertel Nußgült, 16 Kapaunen. Zu Bühl, in dem Dorf,
den Zehnten, den Albrecht der Schimpfer von ihnen hat, und 3 Viertel Hafer, zu Bruns-
mur 4 Viertel Roggen, 2 Kapaunen und 1 Schilling Pfennig. Nach Wiederlösung soll das
Gut an Johannes und Conrad von Windeck und ihre Erben fallen. Es siegeln Johannes
und Conrad von Windeck und Albrecht Spechbach. Samstag nach Fronleichnam 1336.
Pg. O. G.L.A. Windeck. Kopie G.L.A. Windeck.

1338, Juni 1., Molzheim. Bischof Berthold von Straßburg urkundet, daß der Ritter
Burkart Spete, seßhaft in der Pfarrei Kappelwindeck, mit Zustimmung des Reinbold von
Windeck, eines Edelknechtes, sowie des Pfarrektors von Kappel Nikolaus Schurrer in die
dortige Pfarrkirche einen Altar zu Ehren des heiligen Kreuzes und der zehntausend Märtyrer
und darauf eine Priesterpfründe zu einer täglichen Messe gestiftet habe. Der Stifter
vergabt hierzu den Studeckerhof, bei der Kirche zu Ottersweier gelegen, mit allen zugehörigen
Gütern (50 Ackerfeld, 7X> Tauen Wiesen), ein Haus zu Kappel nächst dem Kirchhof
und sonst noch verschiedene Güter, Gülten und Zinse in den Kirchspielen Kappelwindeck
, Ottersweier, Steinbach und Vimbuch. Das Patronatsrecht soll dem Stifter und
jeweils dem ältesten seiner Nachkommen zustehen. Es siegeln Bischof Berthold von Straßburg
, Reinbold von Windeck und Pfarrer Nikolaus Schurrer. Dat. Mollesheim crastino
festi Pentecostes 1338. G.L.A. Kappelwindeck. Kopie aus dem 15. oder 16. Jahrh. Abdruck
: Freib. Diöz. Arch. N.F. V, 327.

Nach dem Steuerregister der Diözese Straßburg vom Jahre 1464 hatte der Capellanus
s. crucis zu Kappelwindeck 6 Schilling zu entrichten, die Pfründe war also noch etwas
besser dotiert als die i. J. 1291 an derselben Kirche errichtete Frühmesserei (St. Nikolauspfründe
).

Der als Stifter genannte Ritter Burkart Spete ist wohl identisch mit dem in einer
Urkunde des Markgrafen Rudolf von Baden vom 9. Januar 1319 als Zeuge genannten
Burkart dictus Spete de Windecke. Die Spete saßen damals auf dem Wasserschloß zu
Kappelwindeck. Vgl. Alemannia N.F. 3, 132—142 und Freib. Diöz. Arch. N.F. V, 348.

1338 (ohne Tag). Hans von Windeck, der Großvater des Reinbold und Peter von
Windeck, hat sich einer „Lyhenung" halber mit etlichen von Windeck verglichen. G.L.A.,
Notiz aus dem Windeck. Kopialb., f. 20.

1340, Mai 7., und Juni 8. Johann, genannt von Jung, ein Straßburger Ritter, und seine
Frau Susanna versprechen dem Komtur der Johanniter zu Kolmar eine jährliche Korngült
von 7 Viertel ab ihren zu Steinbrunn in der Diözese Basel gelegenen Gütern zu entrichten
, welche sie von Egenolf von Ratsamhausen und .. ., genannt von Windeck, ererbt
haben. Diese Gült ist wiederkäuflich mit 7 Mark Silber. Es siegelt die Straßburger Kurie.
Nonas Maji et VI idus Junii. Trouillart, Monuments de l'histoire de l'ancienne Eveche
de Bäle. III, 788.

1340, Mai 25. Berchtold von Windegge siegelt einen Vertrag zwischen den Markgrafen
von Baden, Markgraf Rudolf, Herr zu Pforzheim, und seinen Söhnen Friedrich und
Hesse, genannt Wecker, und den Herren von Geroldseck die Wiederlösung von Stollhofen
betr. Fester, Bad. Regg. I, Nr. 1002.

1341 (ohne Tag). Reinhold von Windeck und Andreas von Bosenstein verkaufen an den
Ritter Johann Jung von Straßburg 15 Viertel Gerste ab ihren Gütern zu Steinbrunn in
der Diözese Basel, welche sie früher von Röbin von Steinbrunn erworben hatten. Trouillat,
Monument. Dioec. Bas. III, 821, 844.

1342, Mai 11. Graf Heinrich, Herr zu Eberstein, erlaubt dem Ritter Konrad von
Schauenburg, seine Gemahlin Anastasia von Windeck auf seine ebersteinischen Lehensgüter
zu verwidmen. Samstag nach schöne none tag 1342. Vidimus von 1485. Oberrh. Zeitschr.
39, S. 120.

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