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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 317
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0319
1342, September 26. Vor dem geistlichen Richter Ludwig von Straßburg, Archidiakon
der Straßburger Kirche, urkundet der Ritter Johannes von Windecke, Sohn der Gertrud
von Windeck, einer Tochter des verlebten Ritters Johannes, wohnhaft in der Kalbesgasse
zu Straßburg, daß er seine Mutter Gertrud nicht hindern wolle in der Vergabung folgender
Güter und Gülten zu ihrer Seelgeretstiftung: von ihrem Haus, gelegen in der Judengasse
zu Straßburg, stoßet hinter sich in das Biergesselin, 4 Pfund Straßburger Pfennig.
Item von dem Schoubenhutes-Hus in dem Stamphesgesselin 10 Schilling. Item Güter und
Gülten zu Düttelnheim, Bolsenheim, Rodesheim und Wangen. Straßb. Urk. VII, N. 341.

1342, Oktober 4. Erblehenbrief der Gebrüder Reinbold und Bertsche von Windecke,
Edelknechte, gegen Rufelin Wernhers Sohn, Dirlers Tochtermann, über zwei Teile des
Fügenhofs zu Kappel, vor dem Kirchhof gelegen, gegen 10 Viertel Roggengelds jährlich.
Perg. Orig. mit einem Siegel (das zweite abgegangen). G.L.A. Kappelwindeck.

1343, November 5. Markgraf Hermann bestätigt und besiegelt als ehemaliger Pfleger Rein-
bolds von Windeck und seiner Geschwister die Richtung zwischen Abt Heinrich und dem
Konvent von St. Georgen und Reinbold und Bertschin und deren Geschwister von Windeck,
betreffend die Klostergüter und das windeckische Gericht Müllnheim (Mülnh—) und
Trudenheim (= Drusenheim?). Orig. München. Reichsarchiv Reg. Boica 7, 382. Fester,
Bad. Regg. I, Nr. 1002.

1343, Dezember 21. Ritter Cuonrat von Schauenburg übergibt mit Wissen und Gehelle
seiner Ehefrau Anastasia von Windeck um seiner Seele und Gottes willen sein Gut zu
„Hülverspring" den Conventsherren des Klosters Allerheiligen zu einem Jahresgedächtnis
mit Messen und Vigilien. „Und soll inen das gelt dienen über Tisch." Es siegelt Ritter
Konrad von Schauenburg. An sant Thomastag 1343. G.L.A. Kopialb. Allerheiligen II,
f. 218 f. — Nach dem Mortuarium von Allerheiligen wurde das Anniversar jeweils am
8. Januar in der Klosterkirche begangen, an welchem Tage die Mönche eine Kostaufbesserung
(Pietanz) erhalten sollten.

1344, Februar 28. Reinbold von Windeck und Andreas von Bosenstein, Edelknechte,
verkaufen an Johann Jung, einen Ritter von Straßburg, „per porrectionem calami ut est
moris" eine jährliche Gült von 15 Viertel Korn und Hafer ab ihren Gütern zu Steinbrunn
in der Diözese Basel mit allen Rechten, welche sie seither über die betreffenden Güter
und Gülte besessen, um 31 Pfund Straßburger Pfennig. Die Verkäufer versprechen zu
diesem Kaufe die Einwilligung ihres Bruders Bertschin und ihrer Schwester Anna, die noch
minderjährig sind, zu erlangen, wenn diese die Volljährigkeit erreicht haben. Der Richter
der Straßburger Kurie siegelt, kal. Martii. Trouillart, Monuments de l'histoire de l'Eveche
de Bäle III, 821.

1344, April 15. Johannes Jung, ein Ritter von Straßburg, und seine Frau Susanna
erklären dem Ritter Johann von Ratsamhausen, genannt von Triberg, ihrem Schwager,
eine Gült von 15 Viertel Korn, welche sie für Reinbold von Windeck und Andreas von
Bosenstein für 20 Pfund Pfennig gekauft haben, zu verbürgen. Sie versprechen, diese Rente
ab ihren Gütern zu Steinbrunn zu entrichten, wiederkäuflich für 19 Pfund Straßburger
Pfennig. Mit dem Siegel des Ritters Johannes Jung. Am nechsten Dunristag nach usgander
osterwochen. Trouillart, Monuments de l'historie de l'Eveche, III, 822 f.

1344, Juni 4., 7. und 21. Gertrud, des verlebten Berthold von Windeck frühere und
des Sigelin von Mülnheim nunmehrige Hausfrau, stiftet mit Zustimmung des Bischofs
Berthold von Straßburg und ihres Sohnes aus erster Ehe, des Ritters Johannes von
Windeck, sowie ihres nunmehrigen Gemahls Sigelin eine Priesterpfründe auf den Marienaltar
im Hospital „zu de Swederiche" zum Seelenheil für sich, ihre beiden Ehemänner,
ihre Mutter Agnes, ihre Freundin (amice) Phyhne und dotiert sie mit benannten Gütern;
doch behält sich die Stifterin die lebenslängliche Nutznießung vor. Die Kollation der
Pfründe steht nach ihrem Tode ihrem Sohne Johannes von Windeck sowie dem Kaplan
Rudolf Grimmolt der st. Michaelskapelle in der st. Stephanskirche zu Straßburg zu. Nach
deren Tod soll jeweils der Bischof von Straßburg die Pfründe verleihen. Als ersten Prä-
bendar ernennt die Stifterin den Nikolaus, Sohn des Berthold Bulgenbach von Sande,

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