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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0030
sei denn, man wolle das gesamte Wachstum einer Stadt aufhalten. Keinesfalls
sind diese Veränderungen im Bild einer Stadt nur das Ergebnis städtebaulicher
Absichten.

Ebenso wie im Stadtzentrum werden auch in den „ehemaligen" Stadtrandgebieten
Veränderungen hervorgerufen: Die Wohnschwerpunkte verlagern sich,
die bisherige Nutzung der Gebäude verändert sich. Die neuen Baugebiete machen
Folgeeinrichtungen notwendig, die nur z. T. in diesen Gebieten selbst errichtet
werden.

Ein Bericht über die bauliche Entwicklung einer Stadt sollte sich mit diesem
Sachverhalt auseinandersetzen. Er sollte die äußere Erweiterung beschreiben und
die damit zusammenhängenden inneren Veränderungen sichtbar machen. Eine
architektonische Würdigung der im Berichtszeitraum entstandenen Bauwerke ist
nicht zu erwarten. Die vor dem Berichtszeitraum vorhandenen Stadtteile sind
nur insoweit zu berücksichtigen, als sie von den Erweiterungsfolgen berührt
werden.

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