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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0250
Die Zeit der Hohengeroldsecker

Die älteste Geschichte der Herren von Geroldseck, Hohengeroldseck, wird immer fragmentarisch
bleiben. Zuverlässig werden die geschichtlichen Quellen seit der Zeit Walters 1.
(etwa 1200 bis 1277). Er ist der Begründer der hohengeroldseckischen Hausmachtspolitik,
unter ihm erlangte das Geschlecht die größte Machtfülle. Im Jahre 1252 wurde die Herrschaft
Sulz a. N. hohengeroldseckisch, 1265 wurde die Herrschaft Schenkenzell hinzugekauft
. Nach seinem Tode wurden im Jahre 1277 zu Mahlberg die Güter geteilt. Die
Erben waren Walters I. Sohn Heinrich, der sich nach seiner Gemahlin Agnes, einer Gräfin
von Veldenz, Graf von Veldenz nannte und die Söhne seines im Jahre 1262 in der
Schlacht von Hausbergen gefallenen älteren Bruders Hermann, Landvogt in der Ortenau,
Heinrich (I.) und Walter (II.). Letztere wurden die Gründer der geroldseckischen Herrschaft
Lahr-Mahlberg.

Der Graf von Veldenz wurde Herr zu Hohengeroldseck und erhielt dazu „das
Guett zue Schwabenn allesampt", wozu neben Loßburg und Sulz auch die Herrschaft
Schenkenzell gehörte. Nach seinem Tode entstand ein Erbstreit, der im Jahre
1301 durch einen Vertrag beigelegt wurde, durch welchen an „Schenckenzelle, der
Burg" jeder Erbe ein Fünftel Anteil hatte, das Vorkaufsrecht besaß, alle gemeinsam
die Burg in gutem baulichen Zustand zu halten hatten und im Kriegsfall
jedem von ihnen das öffnungsrecht zustand. Diese Abmachung galt auch für die
andern geroldseckischen Burgen.

Durch den Tod einiger Vertragspartner war eine neue Abmachung notwendig
geworden. In Offenburg vereinbarten am 9. September 1309 Walter von Geroldseck
und sein Vetter Georg, Graf von Veldenz, daß sie die Festen Schenkenzell
und Romberg fünf Jahre lang gemeinsam besitzen wollen. Dieser Vertrag wurde
1314 und 1315 erneuert. Walter gestattete auch im Jahre 1330, daß sein Vetter
Georg von Veldenz die Frau seines Sohnes auf ihre gemeinsamen Festen „zu
Swaben", wozu auch die Schenkenburg gehörte, anweisen dürfe.

In den folgenden Jahrzehnten wurde der geroldseckische Besitz immer wieder
unter Erbgemeinschaften aufgeteilt. Dabei ist bemerkenswert, daß die Herrschaften
Schenkenzell, Loßburg und Romberg stets als eine Erbeinheit betrachtet wurden
und so in einer Hand vereinigt blieben.

Im Jahre 1377 mußte Georg von Geroldseck dem Grafen Eberhard von Württemberg
das öffnungsrecht an seinem Anteil an den „Burgen Geroldseck und
Schenkenzell" einräumen. Georg hatte in der Erbteilung im Jahre 1370 das
„Hinterhus zu Gerolszeck vff der Vesten" und mit andern Gütern auch die Burg
Schenkenzell erhalten.

Durch ein Urteil des Hofgerichts zu Rottweil vom 31. Januar 1381 erhielt Diem
Schultheiß, Bürger zu Rottweil, in einem Verfahren gegen Georg von Geroldseck
ein Anrecht auf dessen Anteil an der Burg und Stadt Schiltach und der Feste
Schenkenzell, konnte aber letztlich mit seinen Forderungen nicht durchdringen.
Nach Georgs Tod kam die Burg Schenkenzell in den Besitz des Grafen Eberhard
von Kirchberg. Dieser nannte den verstorbenen Georg seinen Oheim. Mit Einwilligung
seines Bruders Konrad verschrieb er im Jahre 1391 dem Grafen Eberhard
von Württemberg die Feste Schenkenzell als offenes Haus. Als sein Nachfolger
, Graf Eberhard der Milde (1392 bis 1417), sein Enkel, gegen die Adels-

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