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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0299
Burgruine Schiltach. Das einzige erhaltene Mauerstück in der südlichen Burgmauer. Verblendung mit Bunt-
sandsteinquadern (Größe bis 70 x 40 x 25 cm) im Läuferverband in Kalkmörtel gesetzt; noch 10 bis
12 Schichten vorhanden; Mauerhöhe bis 3,20 m, Mauerstärke 2,00 bis 2,50 m. Aitfn.: H. Fautz

Burghof, zu dem man durch das innere Burgtor gelangte. Möglicherweise befand
sich über demselben ein kleiner Torturm, dessen Grundmauern in der Südwestecke
noch feststellbar sind.

Etwas tiefer lag vor der Hochburg ein kleiner Zwinger. Zu ihm führte der
Burgweg. Der Mauerzug um diesen Vorhof kann noch ermittelt werden. Er hatte
eine Stärke von etwa 2,00 Meter. Wall, Graben oder Zugbrücke waren hier nicht
vorhanden, das Gelände machte solche überflüssig. Der Burgweg führte ebenerdig
zu dem äußeren Burgtor. Über die Bauart und das Aussehen der beiden Tore
können keine Angaben gemacht werden.

Der alte Burgweg führte nicht über den Rücken des Schloßberges zum Halsgraben
und über diesen mit einer Zugbrücke zur Burg. Der Weg kam von der
Stadt durch das obere Tor herauf und führte in einer Kehre am Nordhang des
Schloßberges unter der Burg entlang zum erwähnten äußeren Burgtor in der
Zwingermauer. Die Bauern der Schiltacher Maierschaft hatten durch Hand- und
Spannfronen „den Weg zum Schloß zu machen", so war es im Lagerbuch (1591)
angeordnet. Auch der Fahrweg, der vom Schiltachtal beim Struthwäldle durch das
Gewann „Hinterm Schloß" heraufführt, wurde ehemals Burgweg genannt. Vielleicht
diente er in der Hauptsache zum Herbeiführen von Lasten wie Steinen,
Holz, Heu, Stroh, usw., deren Lieferung laut Lagerbuch zu den „Dienstbarkeiten
zuem Schloß Schilltach" gehörten, da er weniger steil ist wie die Schloßbergstraße.

Von der Burg Schiltach aus bestand gute Sicht- und Signalverbindung zu den
bei Schenkenzell liegenden Burgen, der Schenkenburg, dem Burgstall und dem
Schlößle über dem Stockhof. Sie war eine wehrhafte und gut zu verteidigende
Burganlage, die den Namen „Veste Schiltach" wohl zu Recht trug.

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